Nebentätigkeit und Konkurrenzklausel
Jede auf Erwerb gerichtete Nebentätigkeit des Dienstnehmers bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Dienstgebers und ist daher ohne dessen Zustimmung nicht zulässig.Es ist dem Dienstnehmer jedenfalls untersagt, während der Dauer des Dienstverhältnisses für Mitbewerber des Dienstgebers selbständig oder unselbständig tätig zu werden.
