Textbausteine für Betriebsvereinbarungen zur Pausengestaltung
Diverse Textbausteine basierend auf § 11 AZG bzw nach § 97 Abs 1 Z 2 ArbVG:
Beträgt die Tagesarbeitszeit mehr als sechs Stunden, so wird diese durch eine Arbeitspause von [zB 12] bis [zB 12:30] Uhr unterbrochen.
