Für die Vereinbarung eines Ad-hoc-Schiedsgerichts kann ohne weiteres auf die Musterschiedsklauseln diverser Schiedsinstitutionen zurückgegriffen werden, indem der Verweis auf die entsprechende Schiedsordnung eliminiert wird; zB:
„Die Parteien verpflichten sich, alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Gültigkeit der Entscheidung eines Schiedsgerichts zu unterwerfen. Der ordentliche Rechtsweg ist ausgeschlossen.“

