Der Dienstgeber stellt dem Dienstnehmer einen Computer samt Internetzugang und personalisierter E-Mail-Adresse (Postfach) zur Verfügung. Die Nutzungsberechtigungen zur Verwendung der E-Mail-Adresse sowie des Internetzugangs werden dem Dienstnehmer durch die IT-Abteilung zur Verfügung gestellt.