An alle ArbeitnehmerInnen
Information über die Auswahl einer Betrieblichen Vorsorgekasse gem § 9 Abs 2 BMSVG
Für jedes dem Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) unterliegende Arbeitsverhältnis ist ein laufender Beitrag in der Höhe von 1,53 % des monatlichen Entgeltes sowie allfälliger Sonderzahlungen an den zuständigen Krankenversicherungsträger zur Weiterleitung an eine Betriebliche Vorsorgekasse zu überweisen.
Wir möchten Sie daher darüber informieren, dass wir nach genauer Prüfung der Konditionen und Verhältnisse sowie nach reiflicher Überlegung in Ihrem Interesse der

