Textbausteine zum Leistungsumfang eines freien Dienstvertrages
1. Der freie Dienstnehmer/Die freie Dienstnehmerin schuldet keinen konkreten Erfolg, sondern sein/ihr gewissenhaftes Bemühen.
2. Zur Konkretisierung der zu erbringenden Aufgaben haben die Vertragsteile folgenden Leistungskatalog gemeinsam erstellt: [Konkretisierung durch Liste, zB Stunden, Erfolgsabhängigkeit (bei Provisionären), aber keine grundsätzliche Erfolgsabhängigkeit des Entgelts]

