Textbausteine zu Dienstzeit und Dienstort eines freien Dienstnehmers
1. Dem freien Dienstnehmer/Der freien Dienstnehmerin obliegt keine Verpflichtung, die vereinbarten Tätigkeiten zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in einem bestimmten Zeitrahmen zu erbringen. Er/Sie ist somit nicht an eine Dienstzeit gebunden und in der zeitlichen Ausgestaltung der von ihm/ihr übernommenen Leistungen weisungsfrei.1

