Textbausteine zur Beendigung des freien Dienstverhältnisses
1. Das freie Dienstverhältnis kann während der vertraglich vereinbarten Probezeit von beiden Vertragsparteien jederzeit und ohne Angabe von Gründen oder Einhaltung einer Frist gelöst werden.1
2. Das freie Dienstverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer ohne dass es einer weiteren Erklärung der Vertragsparteien bedarf.2

