Ergänzungsmodule zu Betriebs- oder Einzelvereinbarung
a) Mindestbesetzungsklausel1)
Über die Kernarbeitszeit hinaus hat/haben die Organisationseinheit/en [...] schon ab [...] Uhr bzw noch bis [...] Uhr folgende Mindestbesetzung/en aufzuweisen: [...] Die Entscheidung, wer diese an welchen Tagen durch frühere bzw längere Normalarbeit übernimmt, bleibt der im Voraus zu treffenden und arbeitnehmerseitig zu dokumentierenden, auch die Fairness beachtenden Einigung innerhalb des jeweiligen Teams überlassen. Für den Fall der Nichteinigung oder Fairnessverstößen im Team oder bei Verhinderung des Verpflichteten entscheidet ausnahmsweise der Arbeitgeber (Vorgesetzte).

