Betriebsvereinbarung über die Erweiterte Bandbreite gem § 4 Abs 5a des Kollektivvertrages für Angestellte im Metallgewerbe
Geltungsbereich:a) räumlich bzw. organisatorisch: [...],
b) persönlich: alle [...],
Betriebsvereinbarung über die Erweiterte Bandbreite gem § 4 Abs 5a des Kollektivvertrages für Angestellte im Metallgewerbe
Geltungsbereich: