Bestätigung Elternteilzeit*)
(§ 15j Abs 8 MSchG, § 8b Abs 8 VKG)1)
Die Inanspruchnahme einer erstmaligen Teilzeit durch Frau/Herrn [...] für ihr/sein Kind/Adoptivkind/Pflegekind [...], geboren am [...], für die Zeit vom [...] bis [...] wird einvernehmlich wie folgt bestätigt:

