Das Dienstverhältnis wird vorerst befristet geschlossen, und zwar für die Dauer von [...] Monaten. Es endet sohin am [...], ohne dass eine Kündigung erforderlich ist. Wird das Dienstverhältnis von den Vertragsparteien über die Zeit der Befristung hinaus fortgesetzt, so geht es in ein unbefristetes Dienstverhältnis über.

