Muster - Ausschluss eines Kostenersatzes

Bis zum DienstantrittBewerbungsgesprächArbeitshilfenLindmayrJänner 2026

Sofern der potenzielle Arbeitgeber die Vorstellungskosten des Stellenbewerbers nicht tragen möchte, muss er ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Stellenbewerber die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Bewerbungsgespräch anfallen, selbst zu tragen hat.

In der Praxis empfiehlt es sich daher, bereits in die schriftliche Einladung zum Bewerbungsgespräch einen entsprechenden Hinweis aufzunehmen:

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