Muster - Angestellte: Hinweis auf das Konkurrenzverbot

Bis zum DienstantrittDienstvertragArbeitshilfenHeinz-OfnerJuli 2025

Für den Arbeitnehmer gilt das gesetzliche Konkurrenzverbot gem § 7 AngG. 

Es ist dem Dienstnehmer jedenfalls untersagt, während der Dauer des Dienstverhältnisses für Mitbewerber des Dienstgebers selbstständig oder unselbstständig tätig zu werden.

Darüber hinaus ist es dem Dienstnehmer untersagt, Kunden des Dienstgebers abzuwerben und/oder für diese in anderer Weise selbstständig oder unselbstständig tätig zu werden. Unter Abwerbung wird jede Tätigkeit des Dienstnehmers verstanden, die darauf gerichtet ist, dass ein Kunde des Dienstgebers seinen Vertrag mit dem Dienstgeber auflöst, um Kunde eines Mitbewerbers des Dienstgebers zu werden.

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