Bei Güterbeförderungen im Luftverkehr ist zwischen einer rein innerösterreichischen (LFG) und grenzüberschreitenden Beförderung (Montrealer Übereinkommen, kurz MÜ und Warschauer Abkommen, kurz WA) zu unterscheiden. Besonderer praktischer Relevanz kommt dem MÜ zu, das die internationale Beförderung von Fracht, Personen und Reisegepäck durch Luftfahrzeuge regelt. Im Anwendungsbereich des MÜ ist mangels Haftungsgrenzendurchbrechung bei grober Fahrlässigkeit die Vornahme einer Wertedeklaration empfehlenswert. Besondere Vorsicht ist zudem aufgrund der äußerst kurzen Reklamationsfristen geboten.