Die im Markenregister eingetragene Marke kann nach der erfolgten Eintragung unter bestimmten Voraussetzungen gelöscht werden. Dafür stehen dem Dritten, der die Löschung der Marke begehrt, ein Widerspruch gem §§ 29a ff MarkSchG und der Löschungsantrag gem §§ 30 ff MarkSchG zur Verfügung.