Der Lohnzettel besteht ab 1. 1. 2019 aufgrund der monatlichen Beitragsgrundlagenübermittlung in der Sozialversicherung nur mehr aus einem lohnsteuerrechtlichen Teil. Dieser hat alle im amtlichen Formular vorgesehenen für die Erhebung der Abgaben maßgeblichen Daten und die Summe der allgemeinen Beitragsgrundlagen sowie die Sonderzahlungen zu enthalten. Die Lohnzettel aller im Kalenderjahr beschäftigten Arbeitnehmer sind ohne besondere Aufforderung grundsätzlich elektronisch an das Finanzamt des Arbeitgebers zu übermitteln.