Gesetzliche Unterhaltspflichten des Schuldners führen zu einem höheren Existenzminimum in Form von pauschalen Unterhaltsgrundbeträgen und Unterhaltssteigerungsbeträgen. Der Drittschuldner muss aber keine Recherchen über Unterhaltspflichten anstellen. Er hat vielmehr für die pfändungsrechtliche Berücksichtigung von Unterhaltspflichten die Angaben des Verpflichteten zugrundezulegen, solange diese Informationen nicht offensichtlich falsch oder durch Gerichtsbeschluss widerlegt sind.