Die Berechnung des Existenzminimums hängt von mehreren Kriterien ab. Neben der Art der einzutreibenden Forderung des Gläubigers (Unterhaltsforderung oder sonstige Forderung) spielen insbesondere die Einkommenshöhe des Schuldners und die Anzahl allenfalls vorhandener Unterhaltspflichten eine Rolle. Wichtig ist für die Berechnung auch der Umstand, ob dem Schuldner Sonderzahlungen (Urlaubsbeihilfe, Weihnachtsremuneration) zustehen oder nicht.