Das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) ist das zentrale Gesetz zur Vermeidung von Unterentlohnungen. Kein Arbeitgeber darf seinen Arbeitnehmern zumindest das nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag gebührende Entgelt vorenthalten. Wer trotzdem seinen Arbeitnehmern zu wenig bezahlt, ist – auch als inländischer Arbeitgeber – zu bestrafen. Das LSD-BG sieht etliche „Begleitmaßnahmen“ vor, um sicherzustellen, dass der Arbeitgeber auch tatsächlich bestraft werden kann.