Die Liegenschaftsschenkung stellt einen zweiseitigen Konsensualvertrag dar, bei dem sich der Geschenkgeber verpflichtet, die Liegenschaft unentgeltlich und dauerhaft dem Geschenkgeber zuzuordnen und der Geschenkgeber die Schenkung annimmt. Wird die Liegenschaft nicht tatsächlich übergeben, so hat zwingend ein Notariatsakt errichtet zu werden. Die Übertragung des Eigentums erfolgt durch grundbücherliche Eintragung des Geschenknehmers.