Grundsätzlich unterliegen nur im Inland ausgeführte Umsätze der österreichischen Umsatzsteuer, weshalb der Lieferort ausschlaggebend für die Frage ist, ob überhaupt ein in Österreich steuerbarer Umsatz vorliegt. Es gilt die Grundnorm, dass die Lieferung dort ausgeführt wird, wo sich der gelieferte Gegenstand zum Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet. Von dieser Grundnorm gibt es jedoch eine Reihe praxisrelevanter Ausnahmen wie bspw im Falle von Beförderungen oder Versendungen des Gegenstands durch Lieferanten oder den Abnehmer selbst.