Bei der Legalzession geht eine Forderung von einem Altgläubiger auf einen Neugläubiger von Gesetzes wegen (ipso iure) über, ohne dass es einer eigenen Abtretung bedarf. Mit der Forderung gehen grds auch alle Sicherungsrechte ipso iure über.
Einleitung
Wichtigster Fall ist die Legalzession nach § 1358 ABGB: