Der Landpachtvertrag ist insofern eine spezielle Form eines Pachtvertrages, als auf ihn die Bestimmungen des Landpachtgesetzes (LPG) anwendbar sind. Dieses Gesetz ist als Sondergesetz zu den in den §§ 1090 ff ABGB normierten Bestimmungen zum Pachtvertrag zu sehen. Es beinhaltet Sonderregelungen zugunsten der Pächter von Grundstücken, die der landwirtschaftlichen Nutzung oder der Fischerei dienen. Es ist als Bestandnehmerschutzgesetz zu charakterisieren.