Hat ein Arbeitgeber vor, die Arbeitsverhältnisse von mindestens fünf Arbeitnehmern in einem Betrieb mit idR mehr als 20 und weniger als 100 Beschäftigten, mindestens 5 % der Arbeitnehmer in einem Betrieb mit 100 bis 600 Beschäftigten, mindestens 30 Arbeitnehmern in einem Betrieb mit idR mehr als 600 Beschäftigten, mindestens fünf Arbeitnehmern, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen aufzulösen, hat er die Verpflichtung, mindestens 30 Tage vorher eine schriftliche Mitteilung an die zuständige regionale Geschäftsstelle des AMS zu erstatten.