Das Krankenanstaltenrecht regelt die Voraussetzungen für die Zulassung sowie den laufenden Betrieb sowohl von öffentlichen als auch von privaten Krankenanstalten.
Das Krankenanstaltenrecht regelt die Voraussetzungen für die Zulassung sowie den laufenden Betrieb sowohl von öffentlichen als auch von privaten Krankenanstalten.