Der Kollektivvertrag für Handelsarbeiter enthält drei bundesweit geltende Lohntafeln (A, B, C), welche für die Arbeiter in den Handelszweigen Einzel- und Großhandel (A), Warenhäuser (B) sowie Agrar-, Wein- und Spirituosenhandel (C) gelten. Die Lohntafeln zeigen monatliche als auch Mindestlöhne pro Stunde. Innerhalb der Lohntafeln wird zwischen Berufsgruppen und Lohngruppen unterschieden, die Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmer wird in den Mindestlohntabellen berücksichtigt.