Kennzeichentabelle zu § 9 UWG

UnternehmensrechtUWGArbeitshilfenJungSeptember 2025

 

Entstehungszeitpunkt

Territorialer Schutzumfang

Inhaltlicher Schutzumfang

Unterscheidungskraft

Name natürlicher Person

Vorname mit Namensgebung, Nachname mit Geburt

regional bis österreichweit – abhängig von Bekanntheit und Kennzeichnungskraft

bestimmt sich nach Kennzeichnungskraft und Bekanntheit

auch gebräuchliche Namen, sofern kein Sachbezug

Name juristischer Person

mit Ingebrauchnahme durch den Namensträger

regional bis österreichweit – abhängig von Bekanntheit, Kennzeichnungskraft und Nutzungsausmaß

bestimmt sich nach Kennzeichnungskraft und Bekanntheit

auch gebräuchliche Namen, sofern kein Sachbezug

Firma

mit Eintragung im Firmenbuch

regional bis österreichweit – abhängig von Bekanntheit, Kennzeichnungskraft und Nutzungsausmaß

bestimmt sich nach Kennzeichnungskraft, Bekanntheit, Branche und Nutzungsumfang

bestimmt sich nach Wortlaut und Branche; reine Sach- oder Gattungsbezeichnungen nur mit Verkehrsgeltung zulässig; Rechtsformzusätze sind ohne Bedeutung

Besondere Unternehmensbezeichnung

mit Aufnahme des befugten kennzeichenmäßigen Gebrauchs im inländischen Verkehr

regional bis österreichweit – abhängig von Bekanntheit, Kennzeichnungskraft und Nutzungsausmaß

bestimmt sich nach Kennzeichnungskraft, Bekanntheit, Tätigkeitsbereich und Nutzungsumfang

bestimmt sich nach Wortlaut und Tätigkeitsbereich; Verkehrsgeltung möglich, bei Ausstattung notwendig

Domain

mit tatsächlicher Ingebrauchnahme der Domain als Unternehmenskennzeichen

regional bis österreichweit – abhängig von Bekanntheit, Kennzeichnungskraft und Nutzungsausmaß

bestimmt sich nach Inhalt der unter der Domain betriebenen Website

bestimmt sich nach Second-Level-Domain und Websiteinhalt, nicht nach Top-Level-Domain

Österreichische Marke

mit Eintragung im Markenregister; Prioritätsrecht bereits mit Anmelde- oder Prioritätstag

österreichweit

bestimmt sich nach registrierten Waren und Dienstleistungen; weiterer Schutzumfang bei bekannten Marken

bestimmt sich nach Markenwortlaut und registrierten Waren und Dienstleistungen; Verkehrsgeltungsnachweis möglich

Unionsmarke

mit Eintragung im Markenregister; Prioritätsrecht bereits mit Anmelde- oder Prioritätstag

alle Mitgliedstaaten der EU

bestimmt sich nach registrierten Waren und Dienstleistungen; weiterer Schutzumfang bei bekannten Marken

bestimmt sich nach Markenwortlaut und registrierten Waren und Dienstleistungen; Verkehrsgeltungsnachweis möglich

Titel

mit Ingebrauchnahme im geschäftlichen Verkehr

regional bis österreichweit – abhängig von Kennzeichnungskraft und Bekanntheit des getitelten Werks

Bestimmt sich nach dem Inhalt des getitelten Werks; Tageszeitungen und Zeitschriften weisen geringen Schutzumfang auf

Bestimmt sich nach dem Inhalt des getitelten Werks; muss etwas Besonderes, Individuelles aufweisen.

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