vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Jugendvertretung im Unternehmen und im Konzern

BeschäftigungsverhältnisseJugendlicheNogaJuli 2026

Die Mitbestimmung jugendlicher Arbeitnehmer durch eigene Belegschaftsorgane auf betrieblicher Ebene ist ein zentraler Bestandteil des ArbVG. Jugendliche Arbeitnehmer können gem §§ 131a ff ArbVG aber auch auf Unternehmens- und Konzernebene Belegschaftsvertretungen errichten. Die Aufgaben des Zentraljugendvertrauensrates sowie der Konzernjugendvertretung bestehen insb in der Wahrnehmung der wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der jugendlichen Arbeitnehmer eines Unternehmens oder Konzerns.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte