Judikaturübersicht - Vertrauensunwürdigkeit - Strafbare Handlungen

BeendigungsartenEntlassungsgründeArbeitshilfenVinzenzFebruar 2026

Rechtsprechungsübersicht zur Vertrauensunwürdigkeit iZm strafbaren Handlungen als Entlassungsgrund

Sachverhalt

Entlassung gerechtfertigt?

Begründung

Fundstelle

Ein Versicherungsvertreter unterschrieb einen Antrag eines Kunden mit dem Namen des Kunden. Dies begründete er damit, dass er vergessen habe, den Kunden den Antrag selbst unterschreiben zu lassen und den Antrag zügig abwickeln wollte.

Ja

Im Betrieb gab es eine „fraud-policy“, die das Unterschreiben mit dem Namen des Kunden – ohne eindeutigen Zusatz – verbietet. Auch erlangte der Versicherungsvertreter durch die Urkundenfälschung einen persönlichen wirtschaftlichen Vorteil (Bonifikation). Das Verhalten des Arbeitnehmers verstieß daher gegen eine ausdrückliche Anordnung des Arbeitgebers. Ob der Kunde mit dem Vorgehen des Arbeitnehmers einverstanden war oder ob dadurch ein Straftatbestand erfüllt wurde, ist für die Beurteilung der Vertrauensunwürdigkeit nicht relevant.

OLG Wien 10 Ra 26/19w

ARD 6663/9/2019

Ein Pflegeassistent in einem Pflegeheim schlug einer zu betreuenden Person eine halbvolle Plastikflasche absichtlich auf den Kopf.

Ja

Das Schlagen auf den Kopf stellt eine Tätlichkeit darf. Es herrschte ein grobes Machtungleichgewicht, da der Pflegeheimbewohner auf Hilfe angewiesen war und sich nicht klar artikulieren konnte. Zudem zeigte sich der Pfleger völlig uneinsichtig hinsichtlich seines Verhaltens, deswegen bestand die berechtigte Befürchtung, dass er sich auch in Zukunft ähnlich verhalten werde.

OLG Wien 10 Ra 3/19p

ARD 6663/8/2019

Ein Produktmanager eines Großhandelsunternehmens beschimpfte einen Kunden am Telefon grob und leugnete den Vorfall gegenüber dem Geschäftsführer beharrlich. Er erhob sogar die Anschuldigung, dass der Kunde „die ganze Geschichte konstruiert“ habe.

Ja

Das Fehlverhalten des Arbeitnehmers, konkret nicht nur die grobe Beschimpfung, sondern insbesondere das wahrheitswidrige Abstreiten des Vorfalls, war so schwerwiegend, dass das Vertrauen des Arbeitgebers in diesen Arbeitnehmer zerstört wurde.

OGH 8 ObA 67/18p

ARD 6653/8/2019 

Ein Vertreter im Außendienst hatte an einem umfangreichen Warendiebstahl eines anderen Arbeitnehmers mitgewirkt.

Ja

Ein Vertreter im Außendienst genießt eine gehobene Vertrauensposition.

9 ObA 207/88

ARD 4090/3/89

Ein Straßenbahnfahrer wurde wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen verurteilt. Der Arbeitnehmer wurde noch vor Rechtskraft des Urteils entlassen.

Ja

Bereits durch die Verurteilung besteht die konkrete Möglichkeit der Rufschädigung des Arbeitgebers, dadurch wird die weitere Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar.

OLG Wien 10 Ra 184/02f

ARD 5358/2/2002

Eine Kassiererin begang in einem Schwesternunternehmen des Arbeitgebers einen Ladendiebstahl.

Ja

Ihre Aufgabe bestand ua darin, den Arbeitgeber vor Ladendiebstählen zu bewahren. 

9 ObA 53/95

ARD 4742/41/96

Eine Verkäuferin stahl die Handtasche einer Kundin.

Ja

Durch den Diebstahl kam es zu einem Vertrauensverlust des Arbeitgebers.

4 Ob 98/81

Der Leiter einer Buchhaltung verschleierte bewusst Zahlungen an den Prokuristen.

Ja

Die Tätigkeit des Lohnbuchhalters setzt ein überdurchschnittliches Maß an Vertrauenswürdigkeit voraus. Das bewusste Vorgehen des Buchhalters mit dem Zweck der Verschleierung macht es dem Arbeitgeber unzumutbar, das Arbeitsverhältnis auch nur für die Kündigungsfrist weiter fortzusetzen.

8 ObA 46/19a

ARD 6670/6/2019

Ein leitender Angestellter konsumiert (außerdienstlich) mit einem seiner Mitarbeiter Cannabis.

Ja

Dadurch besteht die Gefahr, er könnte zukünftige Interessenkonflikte zu Lasten des Arbeitgebers lösen.

9 ObA 35/12f

 ARD 6248/3/2012

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