Beispiele für verschlechternde Versetzungen und nicht verschlechternde Versetzungen nach § 101 ArbVG
Die Tabelle ist nach Aktualität sortiert.
Sachverhalt | Verschlechternde Versetzung JA/NEIN | Geschäftszahl, Fundstelle |
Ein Arbeitnehmer verliert mit der Versetzung seine bisherige Führungsverantwortung, weil ihm in der neuen Position keine Mitarbeiter mehr unterstellt sind. | JA | OLG Wien 7 Ra 35/22a = ARD 6837/9/2023 |
Eine Fluggesellschaft hatte aufgrund betriebswirtschaftlich notwendiger Umstrukturierungsmaßnahmen keinen Bedarf mehr an Bordpersonal mit Dienstantrittsorten außerhalb des Flughafens Wien, sodass ein fortgesetzter Einsatz der Mitarbeiter an den Bundesländer-Basen nicht nur die wirtschaftlichen Restrukturierungsmaßnahmen konterkarieren, sondern auch die Organisation des Bereitschaftsdienstes erheblich erschweren würde. Die Restrukturierungsmaßnahmen kommen auch der Belegschaft als Ganzes im Sinn der Sicherung der Arbeitsplätze der Mitarbeiter zugute. | JA | 9 ObA 10/22v = ARD 6815/4/2022 |
Versetzung eines Unterabteilungsleiters in einem Krankenanstaltenverbund zum Sachgebietsleiter für einen bestimmten Aufgabenbereich im hierarchischen Aufbau eine Stufe unter der zuvor ausgeübten Tätigkeit, die mit einem geringeren Ansehen und einem Verlust von Personalkompetenzen verbunden ist und auch infolge Wegfalls von Zulagen zu einer – wenn auch geringen – Entgeltverschlechterung führt | JA |
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Zuweisung langjährig tätiger Requisiteure eines Theaterbetriebes zur Tätigkeit von Bühnenarbeitern, wobei die Arbeiten in der Abteilung "Bühne" eine wesentlich höhere körperliche Arbeitsbelastung darstellen als die frühere Tätigkeit in der Requisite und die weitaus belastenderen Bühnenarbeiten zudem den Kern der Tätigkeit in der Abteilung "Bühne" ausmachen, keine ausgleichenden Verbesserungen | JA | OLG Wien 9 Ra 105/17b = ARD 6635/12/2019 |
Dauernde Versetzung eines Zustellers nach mehr als zwei Jahrzehnten in ein Verteilzentrum, das sich in einem anderen Ort befindet, wodurch sich sowohl die wöchentliche Gesamtarbeitszeit (3 bis 6 Stunden wöchentlich) als auch die tägliche Fahrzeit (30 Minuten täglich) verlängert, wobei diese klar erkennbaren Nachteile durch die durchaus eingetretenen Vorteile (zB Schutz vor widrigen Wetterbedingungen, den Abgasen und den sonstigen Gefahren des Straßenverkehrs, erhöhter Arbeitnehmerschutz, Gratis-Obst in der Mittagspause) nicht aufgewogen werden | JA | OLG Innsbruck 13 Ra 32/17d = ARD 6599/11/2018 |
Gänzlicher Wegfall der Nachtdienste bei Fachärzten bei gleichzeitiger Umstellung auf (schlechter entlohnte) Rufbereitschaftsdienste, wenn sich das Jahresgehalt der betroffenen Ärzte durch die gleichzeitige Anhebung der Ambulanzgebühren insgesamt aber erhöht | NEIN | OLG Linz 12 Ra 85/16f = ARD 6535/8/2017 |
Versetzung eines Arbeitnehmers mit Spezialwissen im Bereich der modernen Technologien vom Client Support, wo es um die inhaltliche Lösung unterschiedlicher (zum Teil komplexer) technischer Probleme ging, der ua auch an Projektarbeiten beteiligt war, Mitarbeiter schulte und des Öfteren die Aufgabe des Teamkoordinators wahrnahm, in eine zwar höherwertige (weil direkt der Geschäftsführung unterstellten) Abteilung, wo er aber nicht mehr technisch mit IT-Problemen befasst ist, kein Vorwissen für die neue Tätigkeit mitbringt und laufend Mehrstunden erbringen muss | JA | OLG Wien 8 Ra 23/16k = ARD 6523/7/2016 |
Versetzung eines ehemaligen Triebwagenführers, der zuletzt als Kontrollor für Erste-Hilfe-Kästen tätig war, zu Reinigungstätigkeiten in einer Werkstätte, wobei das zuletzt bezogene Gehalt in Form einer Ergänzungszulage in gleicher Höhe weiter gezahlt wird, die kollektivvertragliche Erhöhung des bisherigen Gehalts jedenfalls gewahrt bleibt und die Reinigungsarbeiten im Vergleich zur zuletzt ausgeführten Tätigkeit als Erste-Hilfe-Kästen-Kontrollor den Arbeitnehmer vom Sozialprestige her nicht schlechter stellen | NEIN | OLG Wien 8 Ra 150/14h = ARD 6466/7/2015 |
Versetzung vom Produktionswerk in Wien an den burgenländischen Standort, wodurch sich der Anfahrtsweg verdreifacht | JA | 9 ObA 2/14f = ARD 6410/12/2014 |
Versetzung eines Arbeitnehmers, der zuletzt in einem kleinen „Einsaalkino“ neben der überwiegenden Vorführtätigkeit auch für die sonstigen, im Betrieb anfallenden Nebentätigkeiten als „Betriebsleiter“ tätig war, in ein größeres Kino zum reinen Filmvorführen, mit höherem Bruttostundenlohn als vorher und auch nicht ungünstigerem Anfahrtsweg | NEIN | OLG Wien 8 Ra 131/07d = ARD 5866/3/2008 |
Versetzung einer Musicaldarstellerin, der im letzten Bühnendienstvertrag noch zwei Rollen mit fünf bzw vier garantierten Auftritten als Erst- und auch als Zweitbesetzung garantiert waren, zu einem anderen Musical als Drittbesetzung mit nur einem garantierten Auftritt im Monat | JA | OLG Wien 10 Ra 43/07b = ARD 5866/2/2008 |
Versetzung eines Chirurgen zu rein administrativen Tätigkeiten | JA | 8 ObA 202/02t = ARD 5417/5/2003 |
Minderung des Ansehens (soziale Schlechterstellung) durch Versetzung zu primitiven Hilfsdiensten im Innendienst | JA | ASG Wien 32 Cga 150/00p = ARD 5279/13/2002 |
Entfall eines wesentlichen Aufgabenbereichs und der Funktionszulage | JA | OLG Wien 10 Ra 178/00w = ARD 5209/7/2001 |
Entfall der Nachtarbeit und Wegfall der entsprechenden Zulagen | JA | OGH 9 ObA 198/00h = ARD 5209/6/2001 |
Unmöglichkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel durch anderen Arbeitsbeginn bei Einführung von Schichtdienst, obwohl der Arbeitgeber für die Benützung des Privat-Pkw Kilometergeld bezahlt | JA | OGH 9 ObA 275/97z = ARD 4933/5/98 |
Versetzung eines unterbeschäftigten Arbeitnehmers an einen Arbeitsplatz, an dem er die volle vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen hat | NEIN | OGH 8 ObA 142/97h = ARD 4902/5/98 |
Neue Funktionsbezeichnung „Gruppenleiter“ statt bisher „Abteilungsleiter“ sowie Voranstellung eines weiteren Vorgesetzten in der Weisungshierarchie | NEIN | ASG Wien 24 Cga 147/97a, rk = ARD 4776/12/96 |
Versetzung vom Außendienst in den Innendienst und Wegfall der Provisionen von dritter Seite | JA | OGH 9 ObA 171-173/94 = ARD 4627/21/95 |
Änderung der Kundenstruktur (weniger finanzkräftige Kunden) bei einem Anlageberater | NEIN | OGH 8 ObA 239/94 = ARD 4776/12/96 = ARD 4637/20/95 |
Versetzung auf Arbeitsplatz ohne Schichtdienst und damit verbundener Entfall der Schichtdienstzulage | JA | OLG Wien 34 Ra 28/93 = ARD 4449/5/93 = ARD 4478/17/93 |
Einsatz an wechselnden Arbeitsstätten statt auf festem Arbeitsplatz | JA | OGH 9 ObA 60/92 = ARD 4427/43/93 |
Wegfall der mit Selbstständigkeit und Eigeninitiative verbundenen Tätigkeiten und Reduzierung auf bloße Schreibarbeiten | JA | OGH 14 Ob 7/86 = ARD 3785/22/86 |

