Die folgende Tabelle gibt einen ausführlichen Überblick über die unterhaltsrechtliche Bewertung von Zuflüssen durch die Rechtsprechung. Angegeben ist, ob bestimmte Einnahmen zur Gänze („Ja“), mangels Nachweises eines höheren Aufwandersatzcharakters zur Hälfte („½“) oder gar nicht („Nein“) als unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen eingestuft wurden.1
Hinweis

