Judikaturübersicht: Inhaltskontrolle von AGB-Klauseln

SchuldrechtKlauselkontrolleArbeitshilfenKolmaschSeptember 2025

Die folgende, nach Vertrags- und Klauseltypen geordnete Tabelle bietet einen ausführlichen Judikaturüberblick zu OGH-Entscheidungen, die zur Inhaltskontrolle von AGB-Klauseln nach § 879 Abs 3 ABGB ergangen sind.11Aktualisierte Fassung von Kolmasch, Judikaturübersicht: Inhaltskontrolle von AGB-Klauseln, Zak 2012/373, 186.

 

Vertrag/Klausel

Vertrag/Klausel

Vertrag/Klausel

Nichtig?

Entscheidung

Aufrechnungsverbot

 

Einseitiges Kompensationsverbot auch mit konnexen Gegenforderungen im Unternehmergeschäft

Nein

3 Ob 141/03m = RdW 2003/605

Aufrechnungsverbot

 

Kompensationsverbot mit konnexen Gegenforderungen in einem Vertrag zwischen zwei Verbrauchern

Nein

4 Ob 71/20z = Zak 2020/592

Bankvertrag

Bausparen

Recht der Bausparkasse, den Bausparvertrag zu kündigen und eine Stornogebühr zu verrechnen, wenn der Bausparer einer nachträglichen, nicht geringfügigen, sachlich gerechtfertigten Änderung der AGB widerspricht

Ja

10 Ob 47/08x = RdW 2008/654

Bankvertrag

Elektronische Geldbörse

Verjährung eines Guthabens drei Jahre nach Ablauf der Gültigkeit der Karte

Ja

1 Ob 88/14v = RdW 2015/207

Bankvertrag

Fremdwährungskredit

Zahlungen des Kunden in anderer Währung als jener des Kredits gelten nur als Sicherheitsleistung, außer das Kreditinstitut teilt dem Kunden mit, dass sie zur Tilgung der Kreditverbindlichkeiten herangezogen werden (Z 75 ABB 2001)

Nein

3 Ob 278/08s = RdW 2009/586

Bankvertrag

Fremdwährungskredit

Klausel, laut der der Verbraucherkreditnehmer "während der Kreditlaufzeit nur im Einvernehmen mit der Bank in eine andere Fremdwährung umsteigen" kann, während "eine Konvertierung in Euro jederzeit auch ohne Zustimmung der Bank möglich" ist.

Nein

7 Ob 155/18x = Zak 2019/17

Bankvertrag

Gemeinschaftskonto

Klausel, die es der Bank ermöglicht, die Kündigung wirksam nur einem der Mitinhaber zuzustellen

Ja

4 Ob 179/02f = ÖBA 2003/1090

Bankvertrag

Gemeinschaftskonto

Pfandrecht bzw Zurückbehaltungsrecht der Bank an den Werten auf einem Gemeinschaftskonto bzw -depot, das beliebige Forderungen gegen jeden der Kontomitinhaber sichern soll, obwohl es sich um ein „Und-Konto“ handelt (dh die Kontoinhaber können nur gemeinsam über das Konto verfügen)

Ja

4 Ob 179/02f = ÖBA 2003/1090

Bankvertrag

Gemeinschaftskonto

Befugnis der Bank zur Aufrechnung des Guthabens aus einem „Und-Gemeinschaftskonto“ auch mit Forderungen gegen nur einen Kontomitinhaber

Ja

4 Ob 179/02f = ÖBA 2003/1090

Bankvertrag

Haftung

Ausschluss der Haftung der Bank für den technischen Missbrauch von Bankomatkarten (Herstellung eines Duplikats)

Ja

2 Ob 133/99v = RdW 2000/576

Bankvertrag

Haftung

Ausschluss der Haftung der Bank für leicht fahrlässig verursachte Vermögensschäden eines Verbrauchers

Ja

4 Ob 179/02f = ÖBA 2003/1090

Bankvertrag

Haftung

Ausschluss der Haftung der Bank für grob fahrlässig verursachte Vermögensschäden eines Unternehmers im Fall einer „gröblichen Ungleichgewichtslage“

Ja

6 Ob 541/92 = ÖBA 1993/372

Bankvertrag

Haftung

Generelle Beschränkung der Haftung der Bank bei Fehlleitung von Aufträgen auf den Zinsenausfall

Ja

1 Ob 503/92 = ÖBA 1992/348

Bankvertrag

Konto

Zurechnung auch gefälschter bzw unwirksamer Aufträge zum Kunden, sofern diese nicht von der Bank zu vertreten sind

Ja

4 Ob 179/02f = ÖBA 2003/1090

Bankvertrag

Konto

Abbedingung der Haftungsbegrenzung des unternehmerisch tätigen Kunden auf 150 € bei leicht fahrlässig ermöglichten missbräuchlichen Zahlungsvorgängen (§ 44 Abs 2 ZaDiG), und zwar auch im Fall von Kleinstunternehmern

Nein

10 Ob 102/15w = Zak 2016/258

Bankvertrag

Konto

Verschuldensunabhängige Haftung des Kunden bis 150 €

Ja

8 Ob 144/18m

Bankvertrag

Konto

Berechtigung der Bank, Überweisungsaufträge aufgrund von Bankleitzahl und Kontonummer durchzuführen, ohne den Namen des Kontoinhabers abgleichen zu müssen

Ja

4 Ob 179/02f = ÖBA 2003/1090;
1 Ob 672/90 = RdW 1991, 109; vgl aber 1 Ob 244/11f = RdW 2012/763 und 2 Ob 224/13z = JBl 2015,48 zu IBAN/BIC

Bankvertrag

Konto

Bei einem Debetstand wird das Konto nicht wie sonst jährlich, sondern vierteljährlich abgeschlossen, weshalb der Zinseszinseffekt bei Überziehungen (zugunsten der Bank) häufiger eingreift als bei Guthaben (zugunsten des Kunden)

Ja

4 Ob 179/02f = ÖBA 2003/1090

Bankvertrag

Konto

Festlegung des Habenzinssatzes fix mit 0 und des Sollzinssatzes variabel mit Euribor zuzüglich Aufschlag bei Verbraucher-Girokonto

Nein

10 Ob 56/24v = Zak 2025/354

Bankvertrag

Gratiskonto

Möglichkeit zur Einführung von Kontoführungsgebühren im Weg der Zustimmungsfiktion

Ja

9 Ob 73/17a = Zak 2018/521

Bankvertrag

Kredit

Recht der Bank, Daten des Kunden an eine zentrale Evidenzstelle und/oder eine Gemeinschaftseinrichtung von Kreditunternehmungen zu übermitteln

Nein

7 Ob 2299/96f = ÖBA 1997/638

Bankvertrag

Kredit

Verpflichtung des Kreditnehmers, das mit dem Kredit finanzierte und im vorbehaltenen Eigentum des Kreditgebers stehende „Deckungsobjekt“ jederzeit an einen von diesem genannten Ort zu bringen bzw diesem jederzeit den Zutritt zu gestatten

Ja

4 Ob 221/06p = ÖBA 2007/1450

Bankvertrag

Kredit

Haftung des Kreditnehmers für den eingesetzten Treuhänder

Nein

7 Ob 600/85 = JBl 1986, 508

Bankvertrag

Kredit

Zinsanpassungsklausel, die nur Erhöhungen vorsieht

Ja

1 Ob 72/08g = ÖBA 2008/1516

Bankvertrag

Kredit

Zinsanpassungsklausel bei einem Unternehmerkredit, die in beide Richtungen offen formuliert ist

Nein

8 Ob 31/12k = Zak 2012/343; 10 Ob 145/05d; 10 Ob 125/05p

Bankvertrag

Kredit

Einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1 % der Kreditsumme bei Hypothekarkrediten bzw 2,5 % bei Konsumkrediten

Nein

6 Ob 13/16d = Zak 2016/288

Bankvertrag

Kredit

Kreditbearbeitungsgebühr in Höhe von 1,5 % des Kreditbetrags ohne Obergrenze 

Ja

7 Ob 169/24i = Zak 2025/172

Bankvertrag

Kredit

Entgelt in Höhe von 130 € für die Ausstellung der Löschungsurkunde

Ja

7 Ob 169/24i = Zak 2025/172

Bankvertrag

Kredit

Mahnkostenpauschale von 20 €

Ja

7 Ob 169/24i = Zak 2025/172

Bankvertrag

Kredit

Mahnkostenpauschale von 20 € mit Einschränkung auf verschuldeten Verzug, Notwendigkeit und Angemessenheit

Nein

4 Ob 181/24g = Zak 2025/173

Bankvertrag

Kredit

Gebühr von 12 € für jeden erfolglosen Lastschrifteinzugsversuch am Girokonto des Kreditnehmers

Ja

4 Ob 181/24g = Zak 2025/173

Bankvertrag

Kredit

Recht der Bank, das Kreditverhältnis auch dann wegen eines in den Vertragsbegriff „Erschütterung der Kreditwürdigkeit“ fallenden Tatbestandes vorzeitig aufzulösen, wenn die Einbringlichkeit tatsächlich nicht gefährdet ist

Ja

4 Ob 221/06p = ÖBA 2007/1450

Bankvertrag

Kredit

Vorzeitiges Kündigungsrecht der Bank bei Gefährdung des Kreditverhältnisses durch höhere Exekutionen auf das Vermögen des Kunden, sofern dieser keine ausreichenden zusätzlichen Sicherheiten zur Verfügung stellt

Nein

7 Ob 106/14k = RdW 2015/160

Bankvertrag

Kredit

Recht des Kreditgebers, den Vertrag jederzeit ohne wichtigen Grund aufzukündigen, auch bei Unternehmerkredit und Vereinbarung einer angemessenen Kündigungsfrist

Ja

7 Ob 106/14k = RdW 2015/160; 7 Ob 154/13t = RdW 2014/83

Bankvertrag

Safevertrag

Keine Verzinsung der Safeschlüssel-Kaution in Höhe von 120 bzw 200 €

Nein

5 Ob 110/22w = Zak 2023/189

Bankvertrag

Sparbuch

Möglichkeit der Nullverzinsung

Ja

5 Ob 138/09v = RdW 2010/36

Bankvertrag

Wertpapierdepot

Übertragungs- bzw Ausfolgungsgebühr in Höhe von 15 bis 20 € je Wertpapiergruppe

Nein

6 Ob 253/07k = Zak 2008/684

Bankvertrag

Wertpapierdepot

Wahlrecht der Bank bei Wertpapierauftrag ohne ausreichende Deckung auf dem Verrechnungskonto zwischen Zurückweisung und Ausführung

Nein

8 Ob 31/21y = Zak 2022/51

Bartervertrag

 

Ausschluss der Barauszahlung eines Guthabens nach Kündigung der Mitgliedschaft im „Barter-Club“; das Guthaben kann weiterhin durch Gegengeschäfte mit Mitgliedern aufgebraucht werden

Nein

6 Ob 299/03v = ZRInfo 2004/371

Bauträgervertrag

Anlagen-Contracting

Anlagen-Contracting-Klausel in den Wohnungskaufverträgen, nach der die Wärmeversorgungsanlage des Wohnungseigentumshauses von den Leistungen des Bauträgers nicht umfasst ist, sondern von einem Dritten errichtet und betrieben wird

Nein

5 Ob 160/22y = Zak 2023/311

Bauvertrag

Baugrundrisiko

Überwälzung des Baugrundrisikos auf den Auftragnehmer, wenn es für diesen nicht kalkulierbar ist

Ja

7 Ob 2382/96m = ecolex 1998, 204

Bauvertrag

Erkundigungspflicht

Erkundigungspflicht des Bauführers hinsichtlich der tatsächlichen Lage und Tiefe von nahe dem Grabungsbereich verlegten Kabeln

Nein

1 Ob 168/06x = Zak 2007/53

Bauvertrag

Fälligkeit

Klausel, nach der die Werklohnforderungen der eingesetzten Unternehmer erst dann fällig werden, wenn der Auftraggeber das gebaute Objekt verwertet hat

Ja

3 Ob 54/03t

Bauvertrag

Gewährleistungsfrist

Recht des Auftraggebers, die an sich drei Jahre betragende Gewährleistungs- bzw Garantiefrist durch einseitige Erklärung auf zehn Jahre zu verlängern – sofern die Mängel zumindest noch in der ursprünglichen Frist angezeigt werden müssen

Nein

6 Ob 100/10i = Zak 2010/544

Bauvertrag

Haftung

Entfall der Haftung des Auftragnehmers für Schäden, die vom Auftraggeber nicht innerhalb von drei Tagen schriftlich gemeldet werden (zwischen Unternehmern)

Ja

10 Ob 93/11s = Zak 2012/412

Bauvertrag

Haftung

Klausel, nach der die Ersatzpflicht für nicht zuordenbare Schäden sämtliche auf der Baustelle beschäftigte Firmen anteilig trifft, unabhängig davon, ob sie im Schadenszeitpunkt dort tätig waren

Ja

6 Ob 320/98x = RdW 1999, 460

Bauvertrag

Schlussrechnung

Ausschluss von Nachforderungen, soweit auch Positionen betroffen sind, die der Unternehmer – für den Werkbesteller erkennbar – irrtümlich nicht in die Schlussrechnung aufgenommen hat

Ja

1 Ob 144/04i = ZRInfo 2004/419

Bauvertrag

Schlussrechnung

Bestimmung der Ö-Norm B 2110 (Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen), nach der die Annahme der Schlusszahlung aufgrund einer Schluss- oder Teilschlussrechnung nachträgliche Forderungen des Werkunternehmers für seine vertragsgemäß erbrachten Leistungen ausschließt, wenn in der Rechnung kein schriftlich begründeter Vorbehalt enthalten ist oder innerhalb von drei Monaten nach Zahlungserhalt kein Vorbehalt erhoben wird

Nein

8 Ob 164/08p = Zak 2009/389

Bauvertrag

Schlussrechnung

Auslegung der Ö-Norm B 2110 dahin, dass die fehlende schriftliche Begründung des vom Werkunternehmer bei Annahme der Schlusszahlung erklärten Vorbehalts selbst dann weitere Forderungen ausschließt, wenn für den Werkbesteller nach den Umständen des Falls kein Zweifel daran bestehen kann, dass und aus welchem Grund der Werkunternehmer weiterhin darauf besteht

Ja

3 Ob 157/13d = Zak 2014/171; 8 Ob 164/08p = Zak 2009/389

Bauvertrag

Schlussrechnung

Verfallsfrist von sechs Wochen für Einwendungen gegen Schlussrechnungskorrekturen des Auftraggebers

Nein

7 Ob 68/98w = RdW 1998, 456

Bauvertrag

Schlussrechnung

Verfallsfrist von 14 Tagen für Einwendungen gegen Schlussrechnungskorrekturen des Auftraggebers

Ja

8 Ob 164/08p = Zak 2009/389

Bürgschaft

 

Prolongationsklausel (keine zeitliche Begrenzung der Bürgschaft, automatische Erstreckung auf Verlängerungen des Kreditvertrags), selbst für einen Verbraucher

Nein

8 Ob 31/05z = ZRInfo 2005/313

Bürgschaft

 

Zulässigkeit einer Laufzeitverlängerung des besicherten Kontokorrentkredits ohne Verständigung des Bürgen

Nein

1 Ob 538/93 = RdW 1994, 45

Bürgschaft

 

Aufschub des Übergangs der Gläubigerrechte einschließlich der Sicherungsrechte auf den Bürgen trotz Befriedigung der durch die Bürgschaft besicherten Forderung bis zur Abdeckung auch anderer („sämtlicher“) Verbindlichkeiten des Hauptschuldners gegenüber dem Gläubiger

Ja

6 Ob 212/09h = RdW 2010/290

Bürgschaft

 

Berechtigung des Kreditgebers zur Freigabe anderweitiger Sicherheiten

Ja

1 Ob 666/88

Bürgschaft

 

Ausschluss einer Pflicht des Kreditgebers zur Information des Bürgen über den Stand der Hauptschuld

Nein

2 Ob 50/02w = RdW 2002/646; siehe auch 8 Ob 43/88

Energieliefervertrag

Fernwärme

Verpflichtung des Verbrauchers, für die Übernahme des Vertrags durch seinen Rechtsnachfolger zu sorgen

Ja

8 Ob 130/03f = RdW 2004/531

Energieliefervertrag

Flüssiggas

Vertrag über Gaslieferung und Tankmiete; Bezugsbindung des Verbrauchers

Nein

9 Ob 15/05d = JBl 2007, 42

Energieliefervertrag

Flüssiggas

Vertrag über Gaslieferung und Tankmiete; Zutrittsrecht des Vermieters zum Tank, das nicht auf sachlich gerechtfertigte Fälle eingeschränkt ist

Ja

9 Ob 15/05d = JBl 2007, 42

Energieliefervertrag

Flüssiggas

Verpflichtung des Verbrauchers zur Versicherung des Miettanks auf seine Kosten

Nein

9 Ob 15/05d = JBl 2007, 42

Energieliefervertrag

Flüssiggas

Klausel, nach der sich die Lieferfrist um einen angemessenen Zeitraum verlängert, wenn der Lieferung ein unabwendbares Ereignis oder eine „witterungsbedingte Anfahrtsbehinderung“ entgegensteht

Ja

9 Ob 15/05d = JBl 2007, 42

Energieliefervertrag

Flüssiggas

Preisgleitklausel, die eine 14-tägige Zahlungsfrist des Kunden bei Erhöhungen vorsieht, während der Betreiber das Guthaben aus einer Absenkung erst am Jahresende gutschreiben muss

Ja

9 Ob 15/05d = JBl 2007, 42

Energieliefervertrag

Flüssiggas

Pauschales Bereitstellungsentgelt von 144 € im Fall der Unterschreitung der vereinbarten jährlichen Mindestbestellmenge

Ja

9 Ob 15/05d = JBl 2007, 42

Energieliefervertrag

Flüssiggas

Bindung des eingeräumten Rabatts an das Fehlen von Zahlungsverzügen und anderen Vertragsverletzungen des Verbrauchers

Nein

9 Ob 15/05d = JBl 2007, 42

Energieliefervertrag

Flüssiggas

Genereller Ausschluss der anteiligen Rückzahlung des Bestandzinses für das Messgerät bei vorzeitiger Vertragsbeendigung

Ja

9 Ob 15/05d = JBl 2007, 42

Energieliefervertrag

Flüssiggas

Verpflichtung des Verbrauchers, für die Übernahme des Vertrags durch seinen Rechtsnachfolger zu sorgen

Ja

1 Ob 224/06g = RdW 2007/678

Energieliefervertrag

Wasserbezug

Verbot der Errichtung eines eigenen Brunnens durch den Kunden trotz vereinbarter Mindestabnahmemenge

Ja

1 Ob 224/06g = RdW 2007/678

Energieliefervertrag

Strom

Verbot der Stellvertretung bei Vertragsabschluss auf Kundenseite

Ja

4 Ob 102/20h = Zak 2020/578

Energieliefervertrag

Strom

Längere Preisgarantie als Bindungsfrist des Anbieters

Nein

3 Ob 131/23w = Zak 2023/592; 8 Ob 38/23f = Zak 2023/696

Energieliefervertrag

Wärme

Zuschlag von 3 % der Wärmekosten zur Abdeckung des Zahlungsausfallsrisikos

Ja

3 Ob 202/20g = Zak 2021/126

Energieliefervertrag

Wasserbezug

Pflicht des Kunden, für Herstellungs- und Erhaltungsarbeiten an der Hauszuleitung einen vom Versorger autorisierten Installateur einzusetzen – in Hinblick auf die Beschränkung der Wahl- und Preisverhandlungsmöglichkeit

Ja

1 Ob 224/06g = RdW 2007/678

Entgeltzuschlag wegen Zahlungsausfallrisiko

  

Ja

3 Ob 202/20g = Zak 2021/126

Factoring

 

Recht des Factors, Anträge des Kunden auf den Kauf von Forderungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder bestimmte Forderungen von der Zusage auszunehmen

Nein

6 Ob 17/02x = ÖBA 2003/1129

Factoring

 

Recht des Factors, aus welchem Titel immer bestehende Forderungen gegen den Kunden mit seinen Zahlungsverpflichtungen aufzurechnen

Nein

6 Ob 17/02x = ÖBA 2003/1129

Fitnessstudiovertrag

Kündigung

Beschränkung der Kündigungsmöglichkeiten des Kunden nach dem Vorbild des § 15 KSchG (jedes halbe Jahr, zweimonatige Kündigungsfrist, erstmals nach einem Jahr) bei Einsatz von Trainern

Nein

5 Ob 205/13b = RdW 2014/506

Fitnessstudiovertrag

Kündigung

Außerordentliches Kündigungsrecht des Betreibers bei „geschäftsschädigenden Handlungen und Äußerungen des Kunden“

Ja

4 Ob 59/22p = Zak 2022/700; 4 Ob 62/22d

Fitnessstudiovertrag

Bindung

Mindestvertragsdauer von 16 Monaten ohne Rechtfertigung durch Investitionen bzw Personalvorsorge

Ja

4 Ob 59/22p = Zak 2022/700; 4 Ob 62/22d

Fitnessstudiovertrag

Zusatzentgelt

Zusatzentgelte für Leistungen, die im Regelfall mit der Erfüllung der vertraglichen Hauptpflichten verbunden sind (Verwaltungspauschale und Chipgebühr bei Vertragsbeginn, halbjährliche Servicepauschale)

Ja

4 Ob 59/22p = Zak 2022/700; 4 Ob 62/22d

Genussrecht

 

Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts des Anlegers bei Börsegängigkeit

Nein

7 Ob 267/02v = RdW 2003/274

Genussrecht

 

Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts des Anlegers trotz Börsegängigkeit, wenn sich der Emittent selbst ein Kündigungsrecht vorbehalten hat

Ja

1 Ob 105/10p = RdW 2010/580

Genussrecht

 

Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts des Anlegers für bis zu 35 Jahre bei nicht börsenotierten Genussscheinen

Ja

10 Ob 34/05f = RdW 2006/334

Genussrecht

 

Ausschluss des außerordentlichen Kündigungsrechts des Anlegers auf Dauer des Bestehens der Gesellschaft bzw für bis zu 35 Jahre, auch bei Börsegängigkeit

Ja

1 Ob 105/10p = RdW 2010/580; 10 Ob 34/05f = RdW 2006/334

Gewährleistung

 

Ausschluss des Wandlungsrechts bei einem wesentlichen Mangel, der unbehebbar ist oder vom Übergeber nicht behoben werden konnte

Ja

1 Ob 277/98m = RdW 1999, 196

Gewährleistung

 

Kostenersatzpflicht des Verbrauchers für die Prüfungskosten bei einem unberechtigten Verbesserungsbegehren 

Ja

8 Ob 99/20x = Zak 2021/159

Grabnutzungsrecht

Übernahme

Zwei- bis sechsmonatige Frist für die Geltendmachung des Eintritts in das Grabnutzungsrecht nach dem Tod des bisherigen Inhabers 

Nein

4 Ob 158/21w = Zak 2022/200

Gutschein

Einlösungsfrist

Verkürzung der Verjährungsfrist auf drei Jahre (wobei in Verbindung mit der Einlösungsfrist von einem Jahr und der Möglichkeit zum einmaligen Umtausch eines abgelaufenen Gutscheins in einen neuen insgesamt fünf Jahre zur Verfügung stehen, um den Gutschein einzulösen, umzutauschen bzw in Geld erstattet zu erhalten)

Nein

7 Ob 75/11x = Zak 2011/788

Gutschein

Einlösungsfrist

Befristung der Gültigkeit auf drei Jahre ab Kaufdatum

Ja

OLG Linz 1 R 179/18a = Zak 2019/258

Gutschein

Einlösungsfrist

Ungültigkeit der Gutscheinkarte ohne Rücktauschmöglichkeit nach Ablauf von 12 Monaten

Ja

4 Ob 207/22b = Zak 2023/416

Gutschein

Einlösungsfrist

Verfallsfrist von zwei Jahren ab Ausstellungsdatum bei einem Thermengutschein

Ja

7 Ob 22/12d = Zak 2012/558

Gutschein

Rücktauschfrist

Frist von einem Jahr für die Einlösung des Guthabens und von einem weiteren Jahr für den kostenlosen Rücktausch in Geld

Ja

4 Ob 207/22b = Zak 2023/416

Gutschein

Bereithaltungsentgelt

Bereithaltungsentgelt in Höhe von 2 € pro Monat bis zum Aufbrauch des Guthabensab dem vierten Monat nach Ablauf der einjährigen Gültigkeitsdauer

Ja

4 Ob 207/22b = Zak 2023/416

Gutschein

 

Verfallsfrist von zwei (oder auch dreieinhalb) Monaten für die Abrechnung abgelaufener Einkaufsgutscheine durch das Partnerunternehmen

Ja

2 Ob 50/05z = Zak 2006/742

Gutschein

 

Ersatzloser Verfall des Leistungsanspruchs und des Gutscheins bei Nichterscheinen des Kunden zu einem gebuchten Termin für die Leistungserbringung ohne rechtzeitige Absage

Ja

3 Ob 179/20z = Zak 2021/237

Gutschein

 

Recht des Unternehmers, bei einem Wahlgutschein die ursprünglich angebotenen Leistungen ohne weitere Einschränkung gegen andere auszutauschen, solange dem Kunden eine „angemessene Wahlmöglichkeit“ erhalten bleibt

Ja

3 Ob 179/20z = Zak 2021/237

Gutschein

 

Ausschluss der Barauszahlung des (Rest-)Guthabens in Hinblick auf die Überzahlungen, die aufgrund der Preis- und Gutscheinstaffelung und des Verbots, bei einer Buchung mehrere Gutscheine einzulösen, regelmäßig zu Lasten des Verbrauchers auftreten

Ja

1 Ob 222/15a = Zak 2016/101

Haftungsausschluss

 

Für leicht fahrlässig verursachte Personenschäden

Ja

ZB 1 Ob 93/00h = ZVR 2002/21; 6 Ob 160/00y; 1 Ob 400/97y

Haftungsausschluss

 

Für leicht fahrlässig verursachte Vermögensschäden eines Verbrauchers

Ja

4 Ob 179/02f = ÖBA 2003/1090; vgl 1 Ob 46/10m = RdW 2011/14

Haftungsausschluss

 

Für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung einer Hauptleistungspflicht

Ja

6 Ob 179/20x = Zak 2021/18

Haftungsausschluss

 

Für leicht fahrlässig verursachte Vermögensschäden eines Unternehmers

Nein

ZB 3 Ob 2004/96v

Haftungsausschluss

 

Zwischen Unternehmern für Vermögensschäden, soweit Schäden einbezogen sind, die aus vorsätzlichem oder krass grob schuldhaftem Verhalten oder aber aus Gefahren resultieren, die weder für das Rechtsverhältnis typisch sind noch nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls vorhersehbar waren

Ja

7 Ob 143/13z = Zak 2014/172

Haftungsausschluss

 

Zwischen Unternehmern für grob fahrlässig verursachte Vermögensschäden, soweit ein krasses grobes Verschulden vorliegt

Ja

3 Ob 196/13i = Zak 2014/173

Haftungsausschluss

 

Für von einer Bank grob fahrlässig verursachte Vermögensschäden eines Unternehmers im Fall einer „gröblichen Ungleichgewichtslage“

Ja

6 Ob 541/92 = ÖBA 1993/372

Haftungsausschluss

 

Wechselseitiger Haftungsausschluss für (nicht krass) grob fahrlässige Schädigung zwischen Unternehmern

Nein

2 Ob 212/08b; vgl 2 Ob 222/09z

Haftungsausschluss

 

Für Vorsatz und grobes Verschulden

Ja

ZB 3 Ob 2004/96v

Heimvertrag

Verlassenschaftsentgelte

Benützungsentgelt für den Zeitraum zwischen dem Tod des Heimbewohners (und der damit verbundenen Auflösung des Vertragsverhältnisses) und der Räumung des Zimmers durch seine Rechtsnachfolger, solange sich die Höhe am Entgelt für die Unterkunft (ohne Betreuung, Pflege, Essen) orientiert und ein Abzug für die verminderte Nutzung berücksichtigt ist

Nein

6 Ob 261/07m = Zak 2008/368

Heimvertrag

Verlassenschaftsentgelte

Klausel, nach welcher der Heimträger die Räumung des Appartements gegen eine nicht nachvollziehbar kalkulierte Pauschale von mindestens 450 € übernimmt, wenn diese nicht binnen einer Woche nach dem Tod des Heimbewohners erfolgt

Ja

3 Ob 268/09x = iFamZ 2010/233

Inkasso

Inkassovertrag

Entgeltfreiheit für den Auftraggeber im Fall der vom Inkassounternehmen festgestellten Uneinbringlichkeit, nicht jedoch bereits bei tatsächlicher Uneinbringlichkeit

Ja

7 Ob 80/00s

Inkasso

Kostenersatz

Kostenersatzpflicht des Schuldners ohne Beschränkung auf die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen und ohne Angabe des potentiellen Ausmaßes

Ja

5 Ob 266/02g = RdW 2003/202; 8 Ob 55/02z = ZRInfo 2002/445

Inkasso

Kostenersatz

Kostenersatzpflicht des Schuldners ohne Beschränkung auf den notwendigen Aufwand und mit einer Mindestpauschale von 265 €

Ja

2 Ob 198/10x = RdW 2012/23

Inkasso

Kostenersatz

Unverhältnismäßig hohe bzw nicht auf die Forderungshöhe Bedacht nehmende Ersatzpflicht eines Verbrauchers für Betreibungskosten

Ja

6 Ob 24/20b = Zak 2020/666

Inkasso

Kostenersatz

Selbständige Einklagbarkeit von Inkassokosten, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich waren, auch vor Inkrafttreten des ZinsRÄG

Nein

1 Ob 46/03a = RdW 2004/360

Internetauktion

 

Vorleistungspflicht des Höchstbieters für den Kaufpreis in den AGB der Online-Auktionsplattform

Nein

2 Ob 137/08y = Zak 2009/424

Internetvertrag

 

Übertragung der Rechte und Pflichten aus dem Vertrag durch den Kunden an Dritte nur mit Zustimmung des Dienstleisters

Nein

6 Ob 85/11k = RdW 2012/88

Kaufvertrag

 

Überwälzung einer Einstandspreisänderung auf den Kunden, wenn zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als zwei Monate vergangen sind – in Hinblick darauf, dass selbst im Fall eines Lieferverzugs eine Preiserhöhung möglich wäre

Ja

2 Ob 142/06f = Zak 2007/32

Kaufvertrag

 

Gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Kaufpreises im Fall des Vertragsrücktritts nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der vom Verbraucher erhaltenen Ware/n sowie unter Anrechnung eines angemessenen Benützungsentgelts, einschließlich einer Entschädigung für die damit verbundene Minderung des Warenwerts

Ja

7 Ob 201/05t = RdW 2007/486

Kaufvertrag

 

Verpflichtung des Verbrauchers zur Annahme von Teilleistungen

Ja

7 Ob 201/05t = RdW 2007/486

Kaufvertrag

 

Verkäufer haftet nicht für den Erlös bei der Verwertung der vom Kunden nicht abgeholten Ware

Ja

7 Ob 201/05t = RdW 2007/486

Kreditkarte

Händlervertrag

Überwälzung des Risikos von Kreditkartenmissbräuchen im Fernabsatz vom Kreditkartenunternehmen auf den Vertragshändler

Nein

1 Ob 1/07i = Zak 2007/347; 10 Ob 54/04w = ZRInfo 2005/389

Kreditkarte

Kartenvertrag

Verpflichtung des Kunden, sofort nach Erhalt auf der Karte zu unterschreiben

Nein

10 Ob 70/07b = RdW 2009/355

Kreditkarte

Kartenvertrag

Aufbewahrung der Kreditkarte in einem abgestellten Fahrzeug wird pauschal als sorgfaltswidrig bewertet

Ja

1 Ob 88/14v = RdW 2015/207

Kreditkarte

Kartenvertrag

Generelles Verbot, den Code der Karte zu notieren

Ja

1 Ob 88/14v = RdW 2015/207

Kreditkarte

Kartenvertrag

Irrelevanz von elektronischen Antwortschreiben des Kunden (zB Abwesenheitsnotiz) für die Wirksamkeit der Zustellung der elektronischen Monatsrechnung

Ja

9 Ob 56/13w = Zak 2014/285

Kreditkarte

Kartenvertrag

Klauseln, nach denen Pflichtverstöße des Kunden zu dessen Haftung für Schäden aus Kartenmissbräuchen führen, auch wenn der konkrete Missbrauch nicht durch sein Verhalten veranlasst oder gefördert worden sein kann

Ja

10 Ob 70/07b = RdW 2009/355

Kreditkarte

Kartenvertrag

Ausschluss der Haftung des Kreditkartenunternehmens gegenüber dem Kunden für den Fall, dass sich ein Vertragsunternehmen aus „irgendwelchen Gründen“ weigert, die Karte zu akzeptieren, oder die Karte infolge technischer Störungen nicht einsetzbar ist

Ja

10 Ob 70/07b = RdW 2009/355

Kreditkarte

Kartenvertrag

Ausschluss der Haftung des Kreditkartenunternehmens für das „gegenüber einer postalischen Zustellung allenfalls erhöhte Risiko einer elektronischen Zustellung der Monatsrechnung per E-Mail“ bei leichter Fahrlässigkeit

Nein

10 Ob 70/07b = RdW 2009/355

Kreditkarte

Kartenvertrag

Genereller Ausschluss der Haftung des Kreditkartenunternehmens für leicht fahrlässig verursachte Vermögensschäden

Ja

1 Ob 105/14v = jusIT 2014/110

Kreditkarte

Kartenvertrag

Verbot, Rückerstattungen von Vertragsunternehmen in bar (statt als Gutschrift auf dem Kartenkonto) anzunehmen

Ja

1 Ob 105/14v = jusIT 2014/110

Kreditkarte

Kartenvertrag

Ausnahme von Zusatzkarten von der vereinbarten Ausgabenobergrenze

Ja

1 Ob 105/14v = jusIT 2014/110

Kreditkarte

Kartenvertrag

Kündigung durch Kunden nur im Weg der Kartenrücksendung möglich

Ja

10 Ob 70/07b = RdW 2009/355

Leasing

Allgemeines

Insolvenz eines Mitleasingnehmers als wichtiger Grund für die Vertragsauflösung durch den Leasinggeber auch gegenüber den anderen Leasingnehmern

Nein

4 Ob 102/02g = RdW 2003, 191; 4 Ob 2307/96k

Leasing

Allgemeines

Recht des Leasinggebers, bei qualifiziertem Verzug des Leasingnehmers kumulativ alle Leasingraten unter Aufrechterhaltung des Vertrags fällig zu stellen und das Leasingobjekt einzuziehen

Ja

1 Ob 626/85

Leasing

Allgemeines

Kostenersatzpflicht des Leasingnehmers für Exszindierungskosten mit einem Mindestbetrag von 200 €, ohne Einschränkung auf notwendige Kosten

Ja

2 Ob 198/10x

Leasing

Allgemeines

Keine Verzinsung der Kaution

Ja

8 Ob 110/08x = RdW 2009/356

Leasing

Allgemeines

Mindestzinssatz von 3 % pa, aber keine Höchstverzinsung in der Entgeltpassungsklausel eines Immobilienleasingvertrags, auch Fall einer Gemeinde als Kundin

Ja

3 Ob 47/16g = Zak 2016/402

Leasing

Finanzierungsleasing

Abbedingung der Verschaffungspflicht des Leasinggebers bzw Überwälzung des Lieferrisikos

Ja

zB 7 Ob 173/10g = RdW 2011/681; 7 Ob 540/85

Leasing

Finanzierungsleasing

Abbedingung der Pflicht des Leasinggebers, dem Leasingnehmer erstmals den bedungenen Gebrauch einer mangelfreien Sache zu verschaffen, selbst wenn dem Leasingnehmer entsprechende Rechte gegen Dritte abgetreten werden

Ja

zB 2 Ob 1/09z = RdW 2010/643; 6 Ob 507/95 = RdW 1996, 406

Leasing

Finanzierungsleasing

Ausschluss der Gewährleistung des Leasinggebers unter Abtretung der gegenüber dem Lieferanten zustehenden Gewährleistungs- und Garantieansprüche an den Leasingnehmer, auch wenn durch diese Klausel „zwingende Rechte des Leasingnehmers als Verbraucher nicht geschmälert werden“

Ja

7 Ob 173/10g = RdW 2011/681

Leasing

Finanzierungsleasing

Überbindung der gesamten Objektverantwortung auf den Kunden, ohne Gewährleistungsansprüche, die im Rahmen des Anspruchs auf eine ordnungsgemäße Übergabe des Leasingobjekts zustehen, auszunehmen

Ja

2 Ob 198/10x = RdW 2012/23

Leasing

Finanzierungsleasing

Nach Übergabe trägt der Leasingnehmer die Gefahr der Beschädigung, der mangelnden Betriebsfähigkeit, des vorzeitigen Verschleißes, des zufälligen Unterganges, des Verlustes, des Diebstahles und der Vernichtung des Leasingobjekts

Nein

1 Ob 546/84

Leasing

Finanzierungsleasing

Keine Verzinsung von Kaution und Mietvorauszahlung

Ja

7 Ob 230/08m = RdW 2009/664

Leasing

Finanzierungsleasing

Uneingeschränktes Recht des Leasinggebers, die Einhaltung der vertraglichen Pflichten des Leasingnehmers jederzeit zu prüfen bzw durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen und sich dazu das geleaste Fahrzeug auf Kosten des Leasingnehmers vorführen zu lassen

Ja

7 Ob 173/10g = RdW 2011/681

Leasing

Finanzierungsleasing

Recht des Leasinggebers, gewidmete Zahlungen nach seinem Ermessen auf andere Forderungen anzurechnen

Ja

7 Ob 173/10g = RdW 2011/681

Leasing

Finanzierungsleasing

Anspruch des Leasingebers auf einen „Unkostenbeitrag“ von 51 € plus USt pro Schadensmeldung des Leasingnehmers, unabhängig von der Art des Schadens und des möglichen Aufwandes

Ja

7 Ob 173/10g = RdW 2011/681

Leasing

Finanzierungsleasing

Ersatzpflicht des Leasingnehmers hinsichtlich aller Verwertungskosten mit einem Mindestbetrag von 509 € plus USt

Ja

7 Ob 173/10g = RdW 2011/681

Leasing

Finanzierungsleasing

Klausel, nach welcher der Leasingnehmer bei Verwertung des geleasten Fahrzeugs von einem Mehrerlös gegenüber dem kalkulierten Restwert lediglich 75 % erhält, während er einen Mindererlös voll zu erstatten hat

Ja

7 Ob 173/10g = RdW 2011/681; 3 Ob 12/09z = RdW 2009/663; 4 Ob 59/09v = RdW 2010/149; 2 Ob 1/09z = RdW 2010/643

Leasing

Finanzierungsleasing

Teilamortisationsleasing; unterschiedliche Behandlung von Mehr- und Minderkilometern bei der Endabrechnung zulasten des Leasingnehmers

Ja

7 Ob 230/08m = RdW 2009/664

Leasing

Finanzierungsleasing

Teilamortisationsleasing; Klausel, wonach der Leasinggeber jeden inländischen Ort als Rückstellungsort des Leasingobjekts nach Vertragsbeendigung angeben kann

Ja

5 Ob 159/09g = RdW 2010/288

Leasing

Finanzierungsleasing

Vollamortisationsleasing; gleich hohe Leasingraten im Fall der automatischen Vertragsverlängerung infolge Nichtkündigung, obwohl bereits die Amortisation eingetreten ist

Ja

6 Ob 241/07w = RdW 2009/419

Leasing

Operatingleasing

Erhebliche Abweichungen vom dispositiven Mietvertragsrecht zulasten des Leasingnehmers hinsichtlich der Gefahrtragung

Ja

2 Ob 198/10x = RdW 2012/23

Leasing

Operatingleasing

Unterschiedliche Behandlung von Mehr- und Minderkilometern bei der Endabrechnung zulasten des Leasingnehmers

Ja

2 Ob 198/10x = RdW 2012/23

Leasing

Operatingleasing

Pflicht des Leasingnehmers, mit Reparaturkosten in Vorlage zu treten

Ja

2 Ob 198/10x = RdW 2012/23

Leasing

Operatingleasing

Kein Mitspracherecht des Leasingnehmers hinsichtlich der Bedingungen des Verkaufs nach Rückstellung und pauschale Überwälzung der Verkaufskosten

Ja

2 Ob 198/10x = RdW 2012/23

Leasing

Operatingleasing

Entschädigungsloser Übergang des Eigentums an Sachen, die der Leasingnehmer bei der Rückstellung im Objekt zurückgelassen hat

Ja

2 Ob 198/10x = RdW 2012/23

Liefervertrag

 

Verjährung von Schadenersatzansprüchen des Kunden ohne Rücksicht auf Eintritt oder Erkennbarkeit des Schadens spätestens drei Jahre nach Lieferung, auch zwischen Unternehmern

Ja

4 Ob 279/04i = ZRInfo 2005/150

Miete

Auto

Beschränkung der Haftung des Autovermieters für Sach- und Vermögensschäden bei leichter Fahrlässigkeit mit der Höhe des Mietentgelts, auch gegenüber Verbrauchern

Nein

10 Ob 74/15b = Zak 2016/468

Miete

Auto

Autovermieter entscheidet auf Basis der Erfolgsaussichten, ob er im Fall eines Verkehrsunfalls den Unfallgegner auf Schadenersatz in Anspruch nimmt. Der Mieter kann gerichtliches Vorgehen gegen den Unfallgegner verlangen, wenn er die Kosten übernimmt und dies nicht jedenfalls aussichtslos erscheint.

Nein

10 Ob 74/15b = Zak 2016/468

Miete

Auto

Klausel, die den Automieter verpflichtet, das Mietfahrzeug mit vollem Tank zurückzustellen und dem Vermieter im Fall eines Verstoßes einen Aufwandersatz für das Nachtanken in Höhe von 3,80 € pro Liter des fehlenden Kraftstoffs zu zahlen

Nein

4 Ob 143/17h = Zak 2017/569

Miete

Geschäftsräume

Überwälzung sämtlicher anteiligen Erhaltungskosten für die Allgemeinflächen des Einkaufszentrums auf die Mieter (wegen Unabschätzbarkeit)

Ja

2 Ob 20/14a = Zak 2015/133; 7 Ob 93/12w = Zak 2013/55

Miete

Geschäftsräume

Überwälzung der Erhaltungspflichten auf den Geschäftsraummieter im MRG-Teilanwendungsbereich, wenn sie auf das Bestandobjekt beschränkt ist und ernste Schäden ausgenommen sind

Nein

8 Ob 27/19g = Zak 2019/242

Miete

Geschäftsräume

Überwälzung der im MRG angeführten Betriebskosten auf den Mieter im MRG-Teilanwendungsbereich

Nein

6 Ob 172/21v = Zak 2022/56

Miete

Geschäftsräume

Verpflichtung zur anteiligen Mittragung der Kosten des Betriebsführers im Einkaufszentrum, wenn dessen Tätigkeitsbereich konkret definiert ist

Nein

6 Ob 172/21v = Zak 2022/56

Miete

Geschäftsräume

Recht des Betreibers eines Einkaufszentrums zur Durchführung der Gemeinschaftswerbung und zur Weiterverrechnung der Kosten unter Ausschluss eines Mitspracherechts des Mieters

Nein

8 Ob 27/19g = Zak 2019/242

Miete

Kfz-Abstellplatz

Der Vermieter ist auch bei geringen Verstößen gegen die Parkordnung (etwa einem teilweisen Überragen der Platzmarkierung) dazu berechtigt, das Fahrzeug zur Sicherung zu immobilisieren, abzuschleppen und Kosten zu verrechnen

Ja

6 Ob 324/00s = EvBl 2001/125

Miete

Kfz-Abstellplatz

Einschränkung der Haftung des Garagenbetreibers auf Schäden, die vor dem Verlassen der Parkgarage gemeldet werden

Ja

4 Ob 522/95 = RdW 1995, 297

Miete

Telefonanlage

Zehnjährige Bindung eines Verbrauchers, die durch den niedrigen Mietzins gerechtfertigt ist

Nein

3 Ob 121/06z = Zak 2006/537

Miete

Wohnung

Mietbeginn unter der Bedingung des rechtzeitigen Auszugs des Vormieters

Ja

9 Ob 4/23p = Zak 2024/121

Miete

Wohnung

Verbot der Benützung des Mietobjekts zu anderen Zwecken als Wohnzwecken

Nein

8 Ob 158/22a = Zak 2024/159

Miete

Wohnung

Festgestellte Mängel, welche die Nutzung nicht ausschließen, stehen der Übernahme und dem Bezug des Mietgegenstandes bzw dem Mietbeginn nicht entgegen

Ja

7 Ob 78/06f = Zak 2007/45

Miete

Wohnung

Kündigungsverzicht des Mieters auf fünf Jahre

Ja

8 Ob 94/21p = Zak 2021/667

Miete

Wohnung

Zweiseitig gestaltete Klausel, die eine ordentliche Kündigung durch den Mieter nur zum Quartalsende mit einjähriger Kündigungsfrist zulässt

Ja

8 Ob 94/21p = Zak 2021/667

Miete

Wohnung

Generelle Überwälzung von Erhaltungspflichten auf den Mieter

Ja

2 Ob 73/10i = Zak 2011/207

Miete

Wohnung

Weitreichende Überwälzung der Erhaltung einschließlich der erstmaligen Brauchbarmachung des Mietobjekts auf den Mieter ohne erkennbaren Ausgleich durch geringeren Mietzins

Ja

9 Ob 4/23p = Zak 2024/121

Miete

Wohnung

Undifferenzierte Verpflichtung des Mieters, ohne Rücksicht auf die Notwendigkeit einmal jährlich Lüftungsfilter zu wechseln und die Therme warten zu lassen sowie bei Rückstellung des Mietobjekts die regelmäßige Wartung nachzuweisen

Ja

6 Ob 81/09v = Zak 2010/151

Miete

Wohnung

Undifferenzierte Verpflichtung des Mieters zur jährlichen Wartung von Wärmebereitungs- und Klimaanlagen

Ja

9 Ob 4/23p = Zak 2024/121

Miete

Wohnung

Überwälzung der Kosten für die Wartung und Instandhaltung des Hauses und aller Einrichtungen als Betriebskosten auf den Mieter

Ja

9 Ob 4/23p = Zak 2024/121

Miete

Wohnung

Verpflichtung des Mieters zu einem "möglichst schonenden Gebrauch des Mietgegenstandes"

Ja

9 Ob 4/23p = Zak 2024/121

Miete

Wohnung

Pflicht des Mieters zum Abschluss einer Haushaltsversicherung

Ja

9 Ob 4/23p = Zak 2024/121

Miete

Wohnung

Generelle Bindung von baulichen Änderungen im Mietgegenstand an die Zustimmung des Vermieters

Ja

7 Ob 78/06f = Zak 2007/45

Miete

Wohnung

Pflicht zur Beseitigung auch der durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch entstandenen Abnützung

Ja

2 Ob 73/10i = Zak 2011/207

Miete

Wohnung

Pflicht des Mieters, vor Rückstellung den Zustand der Oberflächenbeläge (zB Fliesen, Bodenbeläge) „wie bei Anmietung unter Berücksichtigung der bei schonendem vertragskonformen Gebrauch sich ergebenden Abnutzung“ wiederherzustellen

Nein

2 Ob 215/10x = Zak 2012/217

Miete

Wohnung

Endausmalpflicht des Mieters auch im Fall einer lediglich durch bestimmungsgemäßen Gebrauch entstandenen Abnützung (zumindest im MRG-Vollanwendungsbereich)

Ja

6 Ob 104/09a = Zak 2010/194; vgl 10 Ob 79/07a = Zak 2007/685

Miete

Wohnung

Endausmalpflicht des Mieters auch bei normaler Abnützung, fehlendem Bedarf aufgrund erst kurze Zeit zurückliegender Renovierungsarbeiten oder Übernahme der Wohnung in nicht ausgemaltem Zustand (unabhängig davon, ob das Mietverhältnis in den Voll-, Teil- oder Nichtanwendungsbereich des MRG fällt und ob es dem KSchG unterliegt oder zwischen Verbrauchern besteht)

Ja

2 Ob 215/10x = Zak 2012/217

Miete

Wohnung

Generelles Tierhaltungsverbot ohne Ausnahme für wohnungsübliche, artgerecht in Behältnissen gehaltene Kleintiere (wie Ziervögel, Zierfische, Hamster und kleine Schildkröten)

Ja

2 Ob 73/10i = Zak 2011/207; vgl 6 Ob 129/08a = Zak 2008/689

Miete

Wohnung

Klausel, laut der Hunde und Kleintiere nur mit Bewilligung des Vermieters gehalten werden dürfen

Ja

10 Ob 24/21h = Zak 2022/21

Miete

Wohnung

Bei Zahlungsverzug des Mieters können Teilzahlungen unabhängig von der Widmung primär auf den ältesten aushaftenden Mietzins angerechnet werden

Ja

7 Ob 78/06f = Zak 2007/45

Miete

Wohnung

Besichtigungsrecht des Vermieters nach Vorankündigung, das auch grundlose Besichtigungen zulässt

Ja

7 Ob 78/06f = Zak 2007/45

Miete

Wohnung

Vorausverzicht des Mieters auf die Abgeltung nützlicher Aufwendungen (außerhalb von § 10 MRG)

Nein

9 Ob 25/21y = Zak 2021/460; 6 Ob 181/17m = Zak 2018/123; 5 Ob 183/16x = Zak 2017/645; 2 Ob 104/12a = wobl 2013/31

Miete

Wohnung

Konventionalstrafe in Höhe von drei Bruttomonatsmieten für den Fall, dass das Mietobjekt nicht am vereinbarten oder gerichtlich festgesetzten Räumungstermin zurückgestellt wird

Nein

2 Ob 215/10x = Zak 2012/217

Miete

Wohnung

Wertsicherungsklausel, die an die Erhöhung der mietrechtlichen Richtwerte gekoppelt ist, weil die erste Richtwerterhöhung nach Abschluss des Mietvertrags idR mangels zeitlicher Übereinstimmung teilweise auf eine schon vor Vertragsabschluss eingetretene Änderung des Preisniveaus zurückzuführen ist

Ja

8 Ob 37/23h = Zak 2023/379

Miete

Wohnung

Irrelevanz einer Nutzflächenabweichung bis zu +/- 4 % für den Mietzins

Ja

9 Ob 4/23p = Zak 2024/121

Miete

Wohnung

Spesen in Höhe von 10 € für jede zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige und zweckmäßige Mahnung des Vermieters

Ja

9 Ob 4/23p = Zak 2024/121

Miete

Wohnung

Mahnspesen in Höhe von 6 € je Mahnung

Ja

8 Ob 158/22a = Zak 2024/159

Miete

Wohnung

Verzugszinsen in Höhe von 1,2 % pro Monat bei Mietzinsrückständen

Ja

9 Ob 4/23p = Zak 2024/121

Miete

Wohnung

Recht des Vermieters, bei Zahlungen des Mieters, die dieser nicht schriftlich gewidmet hat, die Tilgungsreihenfolge zu bestimmen

Ja

9 Ob 4/23p = Zak 2024/121

Miete

Wohnung

Recht des Vermieters zur Widmung von Zahlungseingängen im Fall eines Mietzinsrückstandes

Ja

8 Ob 158/22a = Zak 2024/159

Miete

Wohnung

Pflicht des Mieters zur anteiligen Übernahme der Grundsteuer

Nein

5 Ob 55/25m = Zak 2025/356; 9 Ob 4/23p = Zak 2024/121

Miete

Wohnung (gemeinnützige Bauvereinigung)

Vollständige Überwälzung der Mietvertragsgebühren auf den Mieter

Nein

5 Ob 183/16x = Zak 2017/645; 5 Ob 217/16x = Zak 2017/646

Miete

Wohnung (gemeinnützige Bauvereinigung)

Vertragsbeginn mit Übergabe des erst fertigzustellenden Objekts durch die Bauvereinigung, wobei diese den Mieter sechs Wochen vorher verständigen muss und ein spätestmöglicher Termin fixiert ist

Nein

5 Ob 183/16x = Zak 2017/645

Miete

Wohnung (gemeinnützige Bauvereinigung)

Verbot der Benützung des Mietobjekts zu anderen Zwecken als Wohnzwecken ohne Zustimmung der Bauvereinigung als Vermieterin (da willkürliche Verweigerung der Zustimmung nicht ausgeschlossen ist)

Ja

5 Ob 183/16x = Zak 2017/645

Miete

Wohnung (gemeinnützige Bauvereinigung)

Vorausverzicht des Mieters auf die Abgeltung nützlicher Aufwendungen, sofern die Arbeiten nicht in die Erhaltungspflicht der Bauvereinigung als Vermieterin gefallen wären

Nein

5 Ob 183/16x = Zak 2017/645

Miete

Wohnung (gemeinnützige Bauvereinigung)

Pflicht des Mieters zur Rückgabe des Mietobjekts nach Vertragsende im Zustand wie bei Anmietung abzüglich jener Abnützungserscheinungen, die bei "schonendem vertragskonformen Gebrauch" entstehen oder in die Erhaltungspflicht der Bauvereinigung als Vermieterin fallen, sowie Verpflichtung des Mieters zum Ersatz der notwendigen Sanierungskosten im Fall eines Verstoßes

Nein

5 Ob 183/16x = Zak 2017/645

Mobiltelefon

AGB-Änderung

Berechtigung des Betreibers, die AGB-Änderung im Fall der Ausübung des Kündigungsrechts nach § 25 Abs 3 TKG durch den Kunden zurückzuziehen und den Vertrag dadurch zu den ursprünglichen Bedingungen aufrechtzuerhalten

Ja

1 Ob 123/09h = RdW 2010/22

Mobiltelefon

Abschlagszahlung bei vorzeitiger Kündigung

Zusätzlich zu den bis zum regulären Vertragsende anfallenden Entgelten

Ja

10 Ob 54/13h = Zak 2014/499

Mobiltelefon

Bindung

Mindestvertragsdauer von 24 Monaten bei Erwerb eines preisgestützten Telefons, wenn dem Kunden die Wahl eines höheren Tarifs ohne Preisstützung und Bindung offen gestanden wäre

Nein

4 Ob 91/08y = RdW 2008/653

Mobiltelefon

Deaktivierungsentgelt

Deaktivierungsentgelt auch bei Einhaltung der Mindestvertragsdauer durch den Kunden (hier: Unternehmer)

Ja

4 Ob 99/09a = RdW 2010/438

Mobiltelefon

Taktung

Entgeltpauschalierung in 60- bzw 30-Sekunden-Schritten

Nein

4 Ob 5/08a = RdW 2008/346

Mobiltelefon

Wertkarte

Verfall des Guthabens und Verlust der Rufnummer, wenn das Telefonkonto nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums erneut aufgeladen wird

Ja

4 Ob 112/04f = ZRInfo 2004/420

Mobiltelefon

Wertkarte

Sechsmonatige Verfallsfrist für Guthaben aus abgelaufenem Vertrag, sofern der Kunde nicht – etwa per SMS – kurz vor oder bei Vertragsablauf auf die Möglichkeit einer Rückforderung und den drohenden Verfall hingewiesen wird

Ja

9 Ob 40/06g = RdW 2008/38; 4 Ob 227/06w = RdW 2007/677

Mobiltelefon

Zahlscheingebühr

„Mäßige“ Zahlscheingebühr (2,18 € pro Rechnung) bei Nichterteilung einer Einzugsermächtigung

Nein

4 Ob 50/00g = RdW 2000/374

Nachrangdarlehen

Kündigung

Pauschale und verschuldensunabhängige Entschädigungspflicht des Verbrauchers im Fall der ordentlichen Kündigung oder der außerordentlichen Kündigung aus einem nicht vom Unternehmer zu vertretenden Grund in Höhe von 25 % der Differenz zwischen den bereits geleisteten Darlehensbeträgen und der Vertragssumme

Ja

4 Ob 110/17f = Zak 2017/677

Pfandbestellung

Erstreckungsklausel

Erstreckung der Pfandhaftung bei Höchstbetragshypothek auf Forderungen aus Krediten, die dem Schuldner künftig gewährt werden, wobei dem Pfandbesteller ein Kündigungsrecht zusteht, das eine Haftung für nach Kündigung gewährte Kredite ausschließt

Nein

6 Ob 94/22z = Zak 2022/593

Pferderennen

Haftung

Verschuldensunabhängige Haftung des Pferdehalters gegenüber dem Veranstalter eines Pferderennens für alle von dem Rennpferd verursachten Schäden

Nein

6 Ob 55/02k = ZRInfo 2003/077

Post

 

Einschränkung der Haftung nach Verlust oder Beschädigung eines ohne Wertangabe aufgegebenen Briefs auf den Schaden an der Sendung selbst (Kosten des Briefpapiers und der Neuausfertigung des Schriftstücks uÄ) sowie auf Personenschäden

Nein

6 Ob 178/08g = Zak 2009/72

Rechnungsentgelt

 

Rechnungsentgelt für den Fall, dass der Kunde anstelle einer elektronischen Rechnung eine Rechnung in Papierform wünscht

Ja

3 Ob 168/12w = Zak 2012/794; 4 Ob 141/11f = Zak 2012/260

Reisevertrag

Flug

Bindung der Gültigkeit von Flugscheinen über mehrere Flüge (Hin- und Rückflug, Zubringer- und Anschlussflug) an den Antritt sämtlicher Flüge in der gebuchten Reihenfolge, wenn sich die Klausel nicht auf Fälle bewusster Umgehung der Tarifgestaltung des Flugunternehmens beschränkt

Ja

4 Ob 164/12i; vgl HG Wien 1 R 197/09f = Zak 2010/251

Reisevertrag

Flug

Streichung von Prämienmeilen im Bonusprogramm nach 20 Monaten Inaktivität des Kunden

Ja

6 Ob 139/16h = Zak 2016/724

Reisevertrag

Flug

Bearbeitungsgebühr (in Höhe von 35 €) im Fall der Stornierung des Vertrags durch den Kunden zusätzlich zu dem (nach § 1168 Abs 1 ABGB zu kürzenden) Entgelt

Ja

HG Wien 60 R 80/18x = Zak 2019/110

Reisevertrag

Pauschalreise

"Besondere Vorgaben des Reisenden sind keine vereinbart und sind nicht Vertragsinhalt geworden"

Ja

9 Ob 18/23x = Zak 2023/619

Reisevertrag

Pauschalreise

Unbegrenztes Recht des Reiseveranstalters zur Verschiebung, Verlegung oder Streichung von Eventleistungen bei Fehlen einer zeitlichen und räumlichen Alternative

Ja

6 Ob 205/23z = Zak2024/88

Reisevertrag

Pauschalreise

10 € "Green-Beitrag" und 39 € "Peak Weak Zuschlag" als Teil des Gesamtpreises (Zusatzentgelte ohne konkrete Gegenleistung/Kostenbelastung)

Ja

9 Ob 18/23x = Zak 2023/619

Reisevertrag

Pauschalreise

29 € Bearbeitungspauschale im Fall der Übertragung des Pauschalreisevertrags auf einen anderen Reisenden

Ja

9 Ob 18/23x = Zak 2023/619

Schlichtungsklausel

 

Einseitige Schlichtungsklausel in einem Dienstvertrag, die nur den Arbeitnehmer zur Einleitung eines Schlichtungsverfahrens vor Klagserhebung verpflichtet

Ja

9 ObA 47/20g = Zak 2021/577

Schuldverschreibung

 

Zinsgleitklausel, die so gestaltet ist, dass eine einmal erreichte Nullverzinsung bis zum Laufzeitende beibehalten wird

Ja

7 Ob 15/10x = RdW 2010/579

Schuldverschreibung

 

Überwälzung des Insolvenzrisikos für die Zahlstelle auf die Anleihegläubiger

Ja

9 Ob 81/08i = RdW 2010/148

Schuldverschreibung

 

Alleiniges Initiativ- und Vorschlagsrecht des Emittenten für Beschlüsse in der Versammlung der Anleihegläubiger

Ja

9 Ob 81/08i = RdW 2010/148

Schuldverschreibung

 

Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts des Anleihegläubigers, wenn der Emittent die Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung hat

Ja

9 Ob 81/08i = RdW 2010/148

Schuldverschreibung

 

Ausschluss des außerordentlichen Kündigungsrechts des Anleihegläubigers

Ja

9 Ob 81/08i = RdW 2010/148

Stornogebühr

 

Als Reugeld für die Ausübung eines vertraglich eingeräumten Rücktrittsrechts

Nein

2 Ob 85/05x = EvBl 2006/27

Stornogebühr

 

Als Vertragsstrafe in Höhe des zu erwartenden Schadens

Nein

2 Ob 85/05x = EvBl 2006/27

Stornogebühr

 

In Höhe von 20 % des Kaufpreises bei unbegründetem Rücktritt eines Verbrauchers

Ja

4 Ob 236/22t = Zak 2023/343; 3 Ob 237/16y = Zak 2017/161; 4 Ob 229/13z = Zak 2014/243

Stornogebühr

 

Als Pauschale/Prozentsatz im Verbrauchergeschäft

Ja

6 Ob 24/20b = Zak 2020/666

Tankstellenpachtvertrag

 

Gestaltungsrecht des Verpächters, die Betriebspflicht auf 24 Stunden täglich auszudehnen

Nein

9 ObA 82/10i = ARD 6124/4/2011

Teilzeitnutzungsvertrag

Bindungsdauer

15 Jahre, wenn fast das gesamte Entgelt im Voraus zu leisten ist, das Geschäftsmodell des Unternehmers gerade auf diesen als Eigenkapital darstellbaren Vorleistungen basiert und das Nutzungsrecht in Bezug auf Ferienzeit und -ort flexibel ausübbar ist; und zwar selbst dann, wenn das Nutzungsrecht während dieses Zeitraums de facto nicht übertrag- bzw rückverkaufbar ist und der Vertrag mit einem Verbraucher eingegangen wird, der bei Vertragsbeginn bereits an der Schwelle zum Pensionsalter steht

Nein

3 Ob 132/15f = Zak 2016/141

Teilzeitnutzungsvertrag

Bindungsdauer

Bis zu zehn bis 15 Jahre

Nein

8 Ob 147/08p = Zak 2009/425

Teilzeitnutzungsvertrag

Bindungsdauer

Grundsätzlich ab 15 Jahre

Ja

8 Ob 97/16x = Zak 2017/308

Teilzeitnutzungsvertrag

Bindungsdauer

25 Jahre

Ja

1 Ob 176/98h

Telefon

Mehrwertdienst

Ausschluss von Einwendungen aus dem mit einem Dritten geschlossenen Mehrwertdienstvertrag gegenüber dem Netzbetreiber, der vom Telefonkunden ein Gesamtentgelt für die Netzbenützung und die Benützung von Mehrwertdiensten einhebt

Ja

1 Ob 244/02t = ZRInfo 2003/324

Terminsverlust

 

Klausel, die zur Fälligkeit von Entgeltraten für Gegenleistungen führt, die der Verbraucher zu diesem Zeitpunkt noch nicht erhalten hat (auch nach Aufhebung des § 13 KSchG durch das DaKRÄG)

Ja

9 Ob 69/11d = Zak 2012/599

Ticketservice

Vermittlungsgebühr

Vereinbarung einer konkret ausgewiesenen „Servicegebühr“ im Rahmen des Gesamtpreises

Nein

9 Ob 34/24a = Zak 2024/339

Tierarzt

 

Ausschluss der Haftung des Tierarztes für leicht fahrlässig verursachte Vermögens- und Sachschäden in den AGB für Ankaufsuntersuchungen von Pferden

Ja

1 Ob 243/16s = Zak 2017/192

Transportvertrag

 

Berechtigung des Transportunternehmens, Sendungen jederzeit aus jedem beliebigen Grund zu öffnen und zu prüfen

Ja

4 Ob 130/03a = RdW 2004/115

Transportvertrag

 

Vertragsstrafe zulasten des Mineralölgroßhändlers für den Fall der Unterschreitung der im Transportvertrag vorgesehenen Mindestbeförderungsmenge

Nein

4 Ob 113/06f = RdW 2007/19

Transportvertrag

 

Konkurrenzklausel, die es dem von einem anderen Transportunternehmen beauftragten Transporteur untersagt, während der Geschäftsbeziehung Aufträge von Kunden des Auftraggebers anzunehmen

Nein

6 Ob 60/04y = RdW 2004/678

Versicherung

Berufshaftpflichtversicherung Rechtsanwalt

Serienschadenklausel (zumindest bei Bezug auf Dauerverstoß gegenüber bloß einem Geschädigten mit einem Schaden)

Nein

7 Ob 70/14s = RdW 2014/778

Versicherung

Betriebsunterbrechungsversicherung

Leistungsansprüche ausschließlich bei 100%iger Arbeitsunfähigkeit

Nein

7 Ob 6/95

Versicherung

Betriebsunterbrechungsversicherung

Risikoausschluss hinsichtlich psychischer und psychosomatischer Erkrankungen

Nein

7 Ob 137/14v

Versicherung

Betriebsunterbrechungsversicherung

Kündigungsrecht des Versicherers nach Eintritt eines Versicherungsfalls

Nein

7 Ob 272/04g = EvBl 2005/141

Versicherung

Dauerrabattklausel

Klausel, die den Versicherungsnehmer bei vorzeitiger Vertragsauflösung dazu verpflichtet, einen gleichbleibenden Betrag pro Jahr der eingehaltenen Vertragsdauer (hier: 20 % der Jahresprämie) als Dauerrabatt zurückzuerstatten

Ja

7 Ob 266/09g = Zak 2010/405

Versicherung

Dauerrabattklausel

„Gemäßigt progressive“ Klausel (Abmilderung durch sprungartige Reduktion nach einigen Jahren), zumindest bei Verbraucherverträgen

Ja

7 Ob 118/13y = RdW 2014/43

Versicherung

Exportkreditversicherung

Zahlungseingänge dienen ungeachtet ihrer Widmung primär zur Abdeckung der vom Versicherer anerkannten Forderungen

Nein

7 Ob 12/90 = RdW 1992, 15

Versicherung

Feuerversicherung

Strenge Wiederherstellungsklausel (Ersatz des Neuwerts nur bei Sicherstellung der Wiederherstellung)

Nein

7 Ob 167/14f

Versicherung

Formvorbehalt

Schriftformerfordernis für alle Mitteilungen und Erklärungen des Versicherungsnehmers und sonstiger anspruchsberechtigter Personen

Nein

7 Ob 216/11g = RdW 2012/221

Versicherung

Haftpflichtversicherung

Leistungsausschluss bei Allmählichkeitsschäden

Nein

7 Ob 15/92 = EvBl 1993/51

Versicherung

Haftpflichtversicherung

Grobe Einschränkung des Rechts des Versicherungsnehmers zur Schadensfallkündigung trotz formaler Gleichbehandlung mit dem Versicherer

Ja

7 Ob 179/03d = RdW 2003/614

Versicherung

Haftpflichtversicherung

Beidseitige Einschränkung des Schadensfallkündigungsrechts: Die gesamten Schadenszahlungen seit Beginn des Versicherungsvertrags, längstens jedoch innerhalb des letzten Jahres, müssen die für diesen Zeitraum verrechnete Prämie überstiegen haben

Nein

7 Ob 146/11p

Versicherung

Haftpflichtversicherung

Beidseitige Einschränkung des Schadensfallkündigungsrechts: In der Versicherungsperiode müssen mindestens zwei Schadensfälle eingetreten sein, die insgesamt mit mehr als einer Jahresprämie zu entschädigen waren

Nein

7 Ob 179/03d = RdW 2003/614

Versicherung

Haushaltsversicherung

Limit für das Versicherungsrisiko Überschwemmung

Nein

7 Ob 1/05f = WRInfo 2005/083

Versicherung

Kfz-Kaskoversicherung

Trotz Selbstbehalts kann nach jedem Schadensfall unter bestimmten Voraussetzungen eine Herabstufung der Bonusstufe erfolgen

Nein

7 Ob 216/05y = RdW 2006/142

Versicherung

Kfz-Kaskoversicherung

Ein Totalschaden liegt bereits dann vor, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten zuzüglich des Restwerts des Fahrzeugs dessen Wiederbeschaffungswert (Zeitwert) übersteigen

Nein

7 Ob 216/11g = RdW 2012/221

Versicherung

Krankengeldversicherung

Leistungen für eine stationäre Heilbehandlung in privaten Krankenanstalten außerhalb Österreichs muss der Versicherer nur dann erbringen, wenn er die Kostendeckung vor Beginn des stationären Aufenthalts schriftlich zugesagt hat

Nein

7 Ob 179/05g = WRInfo 2006/008

Versicherung

Krankengeldversicherung

Leistungen für eine stationäre Heilbehandlung in Anstalten für Nerven- oder Geisteskranke muss der Versicherer ab der 5. Behandlungswoche nur erbringen, wenn er dies vorher schriftlich zusagt

Ja

7 Ob 168/14b

Versicherung

Krankengeldversicherung

Beschränkung des Versicherungsschutzes für gedehnte Versicherungsfälle auf einen Zeitraum von vier Wochen nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses, wenn der Versicherer den Versicherungsvertrag ohne zeitliche Einschränkungen kündigen und damit einen in den Bedingungen vorgesehenen Höchstleistungszeitraum umgehen kann

Ja

7 Ob 189/19y

Versicherung

Lebensversicherung

Barzahleraufschlag bei Nichterteilung einer Einzugsermächtigung

Nein

7 Ob 151/07t = RdW 2008/224

Versicherung

Lebensversicherung

Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigungsverfahren) als einzige Zahlungsmöglichkeit

Ja

7 Ob 151/07t = RdW 2008/224

Versicherung

Lebensversicherung

Überweisung von Versicherungsleistungen erfolgt auf Kosten des Bezugsberechtigten

Ja

7 Ob 4/07z; 7 Ob 23/07v = zuvo 2007/61; 7 Ob 233/06z

Versicherung

Lebensversicherung

Überweisung von Versicherungsleistungen in das Ausland erfolgt auf Gefahr des Bezugsberechtigten

Ja

7 Ob 23/07v = zuvo 2007/61; 7 Ob 233/06z

Versicherung

Lebensversicherung

Befristung der Indexklausel

Nein

7 Ob 33/90

Versicherung

Rechtsschutzversicherung

Recht des Versicherers, den Versicherungsschutz mangels Erfolgsaussicht abzulehnen

Nein

7 Ob 236/97z = RdW 1999, 209

Versicherung

Rechtsschutzversicherung

Massenschadenklausel

Nein

4 Ob 128/08i

Versicherung

Rechtsschutzversicherung

Ausschluss von Versicherungsfällen, die dem Versicherer später als ein Jahr nach Vertragsbeendigung gemeldet werden, vom Versicherungsschutz – soweit davon auch Fälle erfasst sind, in denen den Versicherungsnehmer kein Verschulden an der verspäteten Meldung trifft (etwa weil der Schaden erst nach Fristablauf bekannt wurde)

Ja

7 Ob 22/10a = RdW 2010/521

Versicherung

Rechtsschutzversicherung

Risikoausschlussklausel des Art 19.3.1.3. ARB 1997 (ua für reine Vermögensschäden)

Nein

7 Ob 250/07a = RdW 2008/359

Versicherung

Rechtsschutzversicherung

Ausnahmesituationsklausel, die die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Zusammenhang mit hoheitsrechtlichen Anordnungen in Ausnahmesituationen vom Versicherungsschutz ausnimmt

Nein

7 Ob 42/21h = Zak 2021/293

Versicherung

Rechtsschutzversicherung

Einschränkung der Ausfallversicherung für Schmerzengeld auf Ansprüche, die von einem Gerichtssachverständigen „festgestellt“ und vom Gericht zuerkannt wurden – in Hinblick auf die Auslegung, dass die Versicherung im Fall eines stattgebenden Versäumungsurteils mangels Sachverständigengutachtens nicht leistungspflichtig wäre

Ja

7 Ob 243/07x

Versicherung

Rechtsschutzversicherung

Abtretungsverbot für noch nicht dem Grunde oder der Höhe nach endgültig festgestellte Versicherungsansprüche

Nein

7 Ob 85/07m = JBl 2007, 783

Versicherung

Rechtsschutzversicherung

Fälligkeit der Versicherungsleistung nicht bei jeder Zwischenabrechnung des Rechtsanwalts, sondern erst nach Abschluss des Verfahrens oder einer Instanz

Nein

7 Ob 190/14p = RdW 2015/277

Versicherung

Rechtsschutzversicherung

Unbeschränkte Kündigungsmöglichkeit des Versicherers beim ersten, auch noch so geringfügigen Versicherungsfall

Ja

7 Ob 84/16b

Versicherung

Rechtsschutzversicherung

Wertanpassung laut Art 14 ARB 2012, weil es – da Geldwertänderungen in gleicher Weise auf Prämie und Versicherungssumme einwirken und das Äquivalenzverhältnis somit unberührt lassen – von vornherein nicht gerechtfertigt erscheint, dem Versicherungsnehmer durch die Bindung beider Faktoren an den VPI eine laufende Anpassung aufzudrängen

Ja

7 Ob 62/15s = RdW 2015/499

Versicherung

Unfallversicherung

Kategorischer Ausschluss von Herzinfarkt und Schlaganfall als Unfallfolgen vom Versicherungsschutz

Ja

7 Ob 113/19x = Zak 2019/808

Versicherung

Unfallversicherung

Bei einem als Kinderunfallversicherung abgeschlossenen Vertrag reduziert sich die Versicherungssumme mit Vollendung des 15. Lebensjahrs des Versicherten bei gleichbleibender Prämie um 50 %

Nein

7 Ob 288/08s = iFamZ 2009/151

Versicherung

Unfallversicherung

Der Versicherungsnehmer muss sich im Streitfall der Entscheidung einer Ärztekommission unterwerfen und kann nach dem Obsiegensprinzip zum Kostenersatz ua für Sachverständigenkosten verpflichtet sein (Art B.18 UVB 2002) – in Hinblick darauf, dass die Kosten ohne objektive Überprüfungsmöglichkeit von der Kommission festgesetzt werden

Ja

7 Ob 202/07t = zuvo 2008/32

Versicherung

Unfallversicherung

Für beide Vertragsteile geltende vierjährige Ausschlussfrist ab dem Unfalltag für die Neubemessung des zunächst nicht eindeutig feststellbaren Invaliditätsgrades

Nein

7 Ob 63/07a = EvBl 2007/149

Versicherung

Warenkreditversicherung

Regelung, dass primär die ältesten Forderungen im Rahmen der Versicherungssumme geschützt sind und jede Zahlung des Schuldners auf die jeweils älteste Forderung angerechnet wird – in Hinblick auf die Auslegung, dass auch Zahlungen aus Zug-um-Zug-Geschäften angerechnet werden müssen

Ja

7 Ob 58/05p = ZIK 2005/173

Versicherung

Warenkreditversicherung

Vertragsaufhebungsrecht des Versicherers mit sofortiger Wirkung im Fall der Insolvenz des Versicherungsnehmers

Ja

7 Ob 21/11f = RdW 2011/347

Versicherung

Zessionsverbot

Klausel, welche die Abtretung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag an die Zustimmung des Versicherers bindet, ohne Kriterien für die Zustimmung bzw deren Verweigerung zu definieren

Ja

7 Ob 69/23g = Zak 2023/485

Vertragshändlervertrag

 

Kein Gebietsschutz

Nein

4 Ob 229/98z = RdW 1999, 144

Vertragshändlervertrag

 

Lediglich dreimonatige Kündigungsfrist, obwohl der Vertragshändler hohe Investitionen vornehmen musste

Ja

9 Ob 2065/96h = ecolex 1998, 467

Vertragshändlervertrag

 

Vom Generalimporteur formulierte Klausel, wonach dessen Kündigungserklärung zwar eine „ausführliche, objektive und transparente Begründung enthalten“ muss, dieses Inhaltserfordernis jedoch „keine rechtliche Auswirkung auf die Gültigkeit der Kündigung“ hat

Nein

4 Ob 119/09t = RdW 2010/224

Vertragshändlervertrag

 

Beschränkung der Pflicht des Herstellers oder Importeurs zur Rücknahme von Ersatzteilen nach Vertragsbeendigung auf die im letzten Jahr gelieferten Teile

Ja

6 Ob 254/06f = RdW 2007/621

Vertragsstrafe

 

In Höhe des bei einer Vertragsverletzung objektiv zu erwartenden Schadens

Nein

1 Ob 581/83 = EvBl 1983/129

Vertragsstrafe

 

Drei Bruttomonatsmieten für den Fall, dass das Mietobjekt nicht rechtzeitig zurückgestellt wird

Nein

2 Ob 215/10x = Zak 2012/217

Vertragsverlängerung

 

Klausel, nach der sich der auf ein Jahr geschlossene Vertrag über die Herstellung und Vorführung eines Werbefilms um ein weiteres Jahr verlängert, wenn er nicht rechtzeitig gekündigt wird

Nein

1 Ob 638/94 = RdW 1995, 258

Werkvertrag

 

Pflicht des Werkunternehmers, den Werkbesteller hinsichtlich aller Schäden schad- und klaglos zu halten, sofern er deren Verursachung durch Dritte nicht einwandfrei nachweisen kann

Ja

6 Ob 98/00f = RdW 2001/433

Werkvertrag

 

Ausschluss der Haftung des Werkunternehmers für Mangelfolgeschäden des Bestellers, zumindest bei leichter Fahrlässigkeit

Nein

5 Ob 541/85 = RdW 1986, 10

Werkvertrag

 

Prüfpflicht und darauf aufbauende Haftung des Werkunternehmers in Bezug auf die vom Auftraggeber beigestellten Materialien

Nein

3 Ob 109/14x = Zak 2015/310

Wettvertrag

Stornorecht

Einseitiges Recht des Sportwettenanbieters, Mehrfachwetten noch nach Spielende willkürlich zu stornieren

Ja

6 Ob 45/16k = Zak 2016/513

Wirtschaftstreuhand

Verjährung

Verkürzung der objektiven Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche auf drei Jahre nach dem anspruchsbegründenden Ereignis (statt nach dem Schadenseintritt)

Ja

1 Ob 44/06m = RdW 2006/642

Wirtschaftstreuhand

Verjährung

Verkürzung der subjektiven Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche von unternehmerischen Kunden auf sechs Monate

Nein

6 Ob 124/10v = Zak 2010/714; 1 Ob 143/06w = RdW 2007/489; 1 Ob 1/00d; vgl 4 Ob 78/10i = Zak 2010/713

Wohnungseigentumsvertrag

Vorabzustimmung zur Nutzwertneufestsetzung

Zustimmung zur Neufestsetzung der Nutzwerte und zur unentgeltlichen Anpassung der Miteigentumsanteile, wenn dies aufgrund von Planabweichungen während der Bauausführung erforderlich wird und die Änderungen so geringfügig sind, dass sie gem § 10 Abs 3 WEG im Weg der Grundbuchberichtigung durchgeführt werden können

Nein

8 Ob 46/16x = Zak 2016/709

Zusatzentgelt

 

Pauschale Zusatzentgelte ohne konkrete Verbindung mit Zusatzleistungen und Kosten des Unternehmers

Ja

4 Ob 59/22p = Zak 2022/700; 4 Ob 62/22d

Zustimmungsfiktion

 

Allgemein formuliert ohne inhaltliche Schranken (gegenüber Verbraucher)

Ja

5 Ob 160/15p = Zak 2016/257; 1 Ob 210/12g = Zak 2013/622

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