Judikaturübersicht: Entlassung wegen Wegfalls anderer rechtlicher Voraussetzungen (Dienstunfähigkeit)

BeendigungsartenEntlassungsgründeArbeitshilfenVinzenzJuli 2025

 

Sachverhalt

Entlassung gerechtfertigt?

 

Begründung

 

Fundstelle

Wachorgan eines privaten Sicherheitsunternehmens verliert wegen mehrerer Vorstrafen erforderliche „Zuverlässigkeit“ iSd § 130 Abs 8 GewO 1994.

Ja

Bestimmung der GewO 1994 dient dem Schutz des Gewerbetreibenden sowie der betroffenen Kunden, „Zuverlässigkeit“ des AN ist daher bedungene Eigenschaft für die Ausübung der Tätigkeit.

9 ObA 41/13i, =ARD 6325/4/2013

Portier verliert für die Verwendung erforderliche Zuverlässigkeit die „Zuverlässigkeit“ iSd § 130 Abs 8 GewO 1994.

Ja

S schon oben, auch für Portierdienste kommt § 130 Abs 8 GewO 1994 zur Anwendung, da diese einer Gewerbeberechtigung für das Bewachungsgewerbe unterliegen.

OLG Wien 10 Ra 107/05m = ARD 5647/13/2006

Fleischergehilfe erkundigt sich nach Arbeitsmethode.

Nein

Methoden des Zuschneidens variieren je nach Wunsch des Bestellers, daher keine Unfähigkeit zur Dienstverrichtung.

OLG Wien 7 Ra 221/02z = ARD 5424/9/2003

Türkischer AN (Tätigkeit: Hilfskraft) kann dem AG kein gültiges Visum vorlegen, da er über keine gültige Aufenthaltsbewilligung verfügt.

Nein

Erlöschen oder Widerruf der Aufenthaltsbewilligung führt für sich alleine noch nicht zur Verpflichtung des Ausländers zur sofortigen Ausreise, und damit zur Dienstunfähigkeit.

9 ObA 276/98y = ARD 4996/19/99

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