Judikaturbeispiele zur leichten Fahrlässigkeit

ArbeitnehmerschutzDienstnehmerhaftung (Schadenersatz)ArbeitshilfenSalcherJuni 2025

Die Rsp hat in konkreten Einzelfällen folgende Verhaltensweisen als bloß leicht fahrlässig beurteilt:

Im Straßenverkehr:

Griff zum läutenden Handy während der Fahrt mit dem Dienstfahrzeug ohne Hinzutreten eines weiteren Gefahrenmoments (zB überhöhte Geschwindigkeit) (OLG Wien 8 Ra 434/01d = ARD 5365/14/2002).

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