Bei Rechtsstreitigkeiten im internationalen Verbrauchergeschäft entscheiden oft bereits Gerichtsstand und anwendbares Recht darüber, ob Ansprüche überhaupt wirtschaftlich verfolgt werden können. Fallweise privilegieren IZVR und IPR daher Verbraucher. Nach den Bestimmungen der Brüssel Ia-VO können sie in aller Regel die Gerichte ihres eigenen Wohnsitzes anrufen und selbst nur vor diesen geklagt werden; die Rom I-VO ordnet an, dass dabei zumindest das zwingende Recht ihres gewöhnlichen Aufenthalts anwendbar ist. Die Einzelheiten erläutert dieses Briefing.

