Die inländische Gerichtsbarkeit ieS beschreibt die Befugnis österreichischer Gerichte, ihre Hoheitsgewalt über Personen auszuüben. Sie ist begrenzt durch das Territorialitätsprinzip und Immunitäten. § 27a JN verwendet den Begriff auch für die internationale Zuständigkeit, die jedoch eigenen prozessualen Regelungen unterliegt und daher von der inländischen Gerichtsbarkeit ieS zu trennen ist.

