Hypothekarkrediten kommt vor allem im Bereich der Immobilien- und Unternehmensfinanzierung große wirtschaftliche Bedeutung zu. Ist ein hypothekarisch besicherte Kredit ein Verbraucherkredit, so finden auf diesen – je nach zeitlichem Anwendungsbereich – vorrangig die Regelungen des BWG, VKrG oder HIKrG Anwendung. Hypothekarkredite, die keine Verbraucherkreditverträge sind, unterliegen den §§ 983 ff ABGB. Die Besicherung durch ein Pfandrecht erfolgt in beiden Fällen nach den (sachenrechtlichen) Regelungen der §§ 447 ff ABGB.