Ein Unternehmer unterliegt der Rechnungslegungspflicht, wenn er sein Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder kapitalistischen Personengesellschaft betreibt, oder bei (qualifiziertem) Überschreiten von Umsatzschwellen (€ 700.000,– / € 1.000.000,–). In weiterer Folge besteht die Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses.