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Abzugsverbote des § 20 Abs 2 und 3

EinkommensteuerEinkünfteermittlungBieber/TratlehnerSeptember 2023

Das Abzugsverbot des § 20 Abs 2 EStG beinhaltet einerseits Aufwendungen, die nicht im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen stehen, und andererseits Aufwendungen, die iZm Einkünften anfallen, die einem besonderen Steuersatz unterliegen. Das Abzugsverbot des § 20 Abs 3 EStG schränkt darüber hinaus Aufwendungen in Form von freiwillige Zuwendungen an Unterhaltsberechtigte und in Form von strafbaren Geld- und Sachzuwendungen ein.

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