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Verschmelzung – sonstige Rechtsfolgen

UmgründungssteuerrechtVerschmelzungStücklerJuli 2023

Eine Verschmelzung löst nicht nur Rechtsfolgen im Ertragsteuerrecht, sondern auch in anderen steuerrechtlich relevanten Bereichen aus. In § 6 UmgrStG werden Abgrenzungs- und Ordnungsvorschriften für den Bereich der Lohnsteuer und der Umsatzsteuer, Regelungen zur steuerlichen Folgen einer umgründungsbedingten Äquivalenzverletzung und der Annahme eines Abfindungsangebots auf Gesellschafterebene sowie Befreiungen und Begünstigungen im Bereich der Kapitalverkehrssteuern und der Grunderwerbsteuer geregelt.

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