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Zusammenschluss – übernehmende Personengesellschaft

UmgründungssteuerrechtZusammenschlussStücklerJuli 2023

Die übernehmende Personengesellschaft übernimmt mit Ablauf des Zusammenschlussstichtags das übertragene Vermögen. Es gilt der Grundsatz der Buchwertfortführung und der ertragsteuerlichen Gesamtrechtsnachfolge; eine Ausnahme davon besteht bei Entstehung eines Besteuerungsrechts der Republik Österreich. Sonderregelungen für die übernehmende Personengesellschaft bestehen im Zusammenhang mit internationalen Schachtelbeteiligungen und für den Bereich der Kapitalertragsteuer.

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