Der Zusammenschluss ist ein Begriff des Steuerrechts und in Art IV UmgrStG definiert. Darunter ist die tatsächliche Übertragung von (begünstigtem) Vermögen auf Grundlage eines schriftlichen Zusammenschlussvertrages und einer Zusammenschlussbilanz auf eine Personengesellschaft gegen ausschließliche Gewährung von Gesellschafterrechten zu verstehen. Das übertragene Vermögen muss einen positiven Verkehrswert aufweisen.