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Zusammenschluss – Anwendungsvoraussetzungen

UmgründungssteuerrechtZusammenschlussStücklerJuli 2023

Der Begriff des Zusammenschlusses ist ein steuerrechtlicher und nach den §§ 23 ff UmgrStG bestimmt. Darunter ist die tatsächliche Übertragung von (begünstigtem) Vermögen auf Grundlage eines schriftlichen Zusammenschlussvertrages und einer Zusammenschlussbilanz auf eine Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) gegen ausschließliche Gewährung von Gesellschafterrechten zu verstehen. Das übertragene Vermögen muss einen positiven Verkehrswert aufweisen.

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