Unter einer Einbringung ist die Übertragung von Vermögen auf eine Körperschaft auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage zu verstehen. Die Vermögensübertragung erfolgt zivilrechtlich grundsätzlich im Wege der Einzelrechtsnachfolge. Da für die Einbringung keine speziellen gesellschaftsrechtlichen Regelungen bestehen, sind die Bestimmungen über die Sacheinlage anzuwenden. Eine unter das UmgrStG fallende Einbringung ist steuerrechtlich begünstigt.