Als Umwandlung wird der Wechsel der Rechtsform eines Unternehmens bezeichnet. Es ist zu unterscheiden: Bei der formwechselnden Umwandlung bleibt die Identität des Rechtsträgers bestehen, es ändert sich lediglich die Rechtsform. Demgegenüber wechselt bei der übertragenden Umwandlung die Identität des umzuwandelnden Rechtsträgers. Dabei geht das Vermögen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Rechtsnachfolger über und der umzuwandelnde Rechtsträger geht ohne Liquidation unter. Die Rechtsgrundlage für die Umwandlung von Kapitalgesellschaften ist das UmwG.