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Zusammenschluss – Zusammenschlussstichtag

UmgründungssteuerrechtZusammenschlussStücklerJuli 2023

Mit Ablauf des Zusammenschlussstichtages geht gem § 24 Abs 1 iVm § 13 Abs 1 UmgrStG das Vermögen mit ertragsteuerrechtlicher Wirkung auf die übernehmende Personengesellschaft über. Die Einkünfte betreffend das übertragene Vermögen sind ab dem dem Zusammenschlussstichtag folgenden Tag der übernehmenden Personengesellschaft zuzurechnen; die Schluss- und Zusammenschlussbilanzen dokumentieren den Vermögensübergang entsprechend.

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