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Zusammenschluss – Kapitalkontenzusammenschluss

UmgründungssteuerrechtZusammenschlussStücklerJuli 2023

Bei einem Zusammenschluss ist dafür Sorge zu tragen, dass eine endgültige Verschiebung von Steuerlasten zwischen den Zusammenschlusspartner nicht eintritt (§ 24 Abs 2 UmgrStG). Eine Möglichkeit zur Vermeidung von Steuerlastenverschiebung ist der Kapitalkontenzusammenschluss.

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