Die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen (zB Betriebsausflug) ist für Arbeitnehmer bis zu einem Betrag von höchstens € 365,- jährlich steuerfrei.
1. Steuerrecht
Der Vorteil aus der Teilnahme an einer Betriebsveranstaltung (zB Betriebsausflug) ist bis zu einem Betrag von höchstens € 365,- jährlich steuerfrei. Für empfangene Sachzuwendungen können zusätzlich € 186,- jährlich steuerfrei bleiben.