Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung trifft jeden Unternehmer, der zur Rechnungslegung verpflichtet ist. Zur Erfüllung der Buchführungspflichten und Aufbewahrung von Unterlagen können auch Datenträger verwendet werden.
Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung trifft jeden Unternehmer, der zur Rechnungslegung verpflichtet ist. Zur Erfüllung der Buchführungspflichten und Aufbewahrung von Unterlagen können auch Datenträger verwendet werden.